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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-035-1  

Betreff: Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, MarieBezüglich:
VO/2021-035
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt
04.05.2021 
Digitale Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der letzten Sitzung der Stadtvertretung am 30.03.2021 wurden Beschlüsse zur Umsetzung der 1:1 Ausstattung gefasst. Während des Sitzungsverlaufes ergaben sich Fragen und Prüfaufträge an die Verwaltung. In der Anlage befindet sich das Konzept der Elternfinanzierten iPads in der aktuellen Version.

 

Wie hoch sind die Kosten für die Apps und Verwaltungskosten?

 

Kommunit gibt an, dass die Verwaltungskosten bei 5,00 € pro Geräte/pro Monat liegen.

Die Kosten für die Apps sind derzeit nur schätzbar und liegen bei ca. 50,00 pro Gerät/pro Jahr.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum nächsten Hauptausschuss zu prüfen, ob eine Vollfinanzierung der Endgeräte aus BuT-Mitteln und des städtischen Zuschusses möglich ist.

 

Der zu beantragende Zuschuss aus BuT-Mitteln wird nur gewährt, wenn die Schule kein Leihgerät zur Verfügung stellt. An den Barmstedter Schulen stehen Leihgeräte zur Verfügung, die aktuell an bedürftige SuS (Schülerinnen und Schüler) ausgehändigt sind. Der Zuschuss wird zudem nur aufgrund des coronabedingten Distanzunterrichtes gewährt. Eine Finanzierung der iPads aus dem BuT-Zuschuss und dem städtischen Zuschusses ist demnach für die 1:1 Ausstattung nicht möglich.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die drei unten stehen Alternativen zu prüfen und die Umsetzbarkeit vorzustellen.

 

a) Die von der Stadt gezahlten Zuschüsse für die iPads werden den Heimatgemeinden der auswärtigen SuS über die Schulkostenbeträge in Rechnung gestellt.

 

Eine Abrechnung der gezahlten Zuschüsse von auswärtigen SuS über die Schulkostenbeiträge ist nicht möglich.

 

Die Aufwendungen für den Sachbedarf des Schulbetriebes (als umlegbare Kosten für die Schulkostenbeiträge) sind in § 48 (2) Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) festgehalten. Trotz seines Umfangs enthält der Katalog der Aufgaben keine abschließende Aufzählung. Aufgrund dessen und durch die den Aufgabenkatalog einleitende negative Abgrenzung des Begriffs „Sachbedarf“ zu den persönlichen Kosten der Lehrkräfte (§ 36) hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass im Gesetz nicht benannte und ggf. im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb ganz neu entstehende Aufgaben durch den Schulträger zu erfüllen und die Kosten von ihm zu tragen sind, soweit sie nicht vom § 36 (persönliche Kosten der Lehrkräfte) erfasst werden oder andere Bestimmungen eine abweichende Zuordnung der Kosten vornehmen.

 

Nach § 26 (3) SchulG haben die SuS, sofern sie volljährig sind, oder die zum Unterhalt Verpflichteten, also in der Regel die Eltern oder im Ausnahmefall soziale Einrichtungen, die Kosten des Schulbesuchs zu tragen. Natürlich gilt diese Vorschrift nur, soweit nicht gemäß den §§ 12 und 13 SchulG Schulgeld- und Lernmittelfreiheit besteht.

 

Nach § 13 (1) SchulG erhalten SuS unentgeltlich, in der Regel leihweise, 1. Schulbücher, 2. Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt werden und in der Schule verbleiben, 3. zur Unfallverhütung vorgesehene Schutzkleidung.

 

Die iPads der 1:1 Ausstattung fallen nicht unter die Lehrmittelfreiheit nach § 13 SchulG, da sie weder Schulbuch oder Schutzkleidung zur Unfallverhütung sind und auch nicht ausschließlich im Unterricht eingesetzt werden und in der Schule verbleiben. Entsprechend müssten die SuS oder die Eltern die Kosten der iPads nach § 26 SchulG selbst zahlen.

 

Die Zahlung von Zuschüssen können aus demselben Grund ebenfalls nicht durch die Schulkostenbeiträge abgerechnet werden.

 

Zur Klärung der Thematik wurde Rücksprache mit dem Bildungsministerium gehalten. Es wurde von Seiten des Ministeriums darauf hingewiesen, dass die Gesetzesgrundlagen etwas älter (aus den Jahren 2007 sowie 2014) sind. In diesen Jahren hat die Digitalisierung in den Schulen noch keine so erhebliche Rolle gespielt wie heutzutage. Eine gesetzliche Anpassung wäre erforderlich, um diese Kosten über die Schulkostenbeiträge abrechnen zu können.

 

b) Die Verwaltung wird beauftragt mit den Heimatgemeinden der auswärtigen SuS eine Vereinbarung über die Finanzierung der Bezuschussung auswärtiger SuS zu schließen.

 

Vertragliche Vereinbarungen mit den Heimatgemeinden auswärtiger SuS sind kaum praktisch umzusetzen. Es kann nicht abschließend bestimmt werden, aus welchen Gemeinden/Städten die Kinder kommen. Nicht nur die direkten Umlandgemeinden zahlen Schulkostenbeiträge, sondern teilweise auch Gemeinden/Städte aus anderen Bundesländern. Es müsste jedes Jahr kontrolliert werden, welche Gemeinden/Städte betroffen sind und mit welchen neuen Gemeinden/Städten Vereinbarungen geschlossen werden müssen. Zudem ist es durchaus denkbar, dass einige Gemeinden/Städte keine Vereinbarung schließen möchten oder aus finanziellen Gründen können. Problematisch könnten auch lange Entscheidungsprozesse werden.

 

c) Die Bezuschussung erhalten nur in Barmstedt wohnende Eltern / Kinder.

 

Ein solcher Beschluss liegt in der Entscheidungshoheit der Stadt. Sollte der Zuschuss jedoch nur an Barmstedter SuS gezahlt werden, besteht eine Ungleichbehandlung. Bei der Entscheidung sollte berücksichtigt werden, dass an der Gottfried-Semper-Schule der Anteil der auswärtigen SuS 37,27 % und am Gymnasium 48,72 % beträgt. Fördergelder, die die Stadt für die Digitalisierung erhalten hat und noch erhalten wird, werden der Stadt als Schulträger, also auch für auswärtige SuS, gezahlt.

Von Seiten des Schulelternbeirates des Gymnasiums wurde mittlerweile signalisiert, dass die gleichwertige Förderung aller Familien, unabhängig von deren Wohnort, eine dringende Notwendigkeit für den Beschluss der Schulkonferenz darstellt. Die Verwaltung sieht hier die Gefahr, dass die Entscheidung durch die Schulkonferenz rückgängig gemacht wird.

 

Anmerkungen der Verwaltung zum derzeitigen Projektstand

 

In den letzten Tagen wurde versucht, Gemeinden und Städte zu finden, die ebenfalls einen Zuschuss bei den elternfinanzierten Geräten gewähren. Gefunden wurde nur die Stadt Hannover, mit der ein Vergleich aufgrund der unterschiedlichen Größe und Finanzkraft nicht möglich ist. Zusätzlich befinden sich beide Städte in unterschiedlichen Bundesländern, was die Vergleichbarkeit erschwert.

 

Innerhalb des Netzwerkes wurden die örtlichen Konzepte anderer Gemeinden und Städte erfragt, da auch andere Kommunen derzeit dabei sind, Klassen mit iPads auszustatten. Überwiegend handelt es sich dabei um elternfinanzierte Geräte ohne Zuschuss. Finanzielle Unterstützungen erfolgen lediglich über die Übernahme von Verwaltungskosten und der Einbindungskosten in das MDM oder der Unterstützung der BuT-Empfänger. Als Hauptgrund für fehlende Bezuschussungen werden die dauerhaft hohen Kosten angegeben.

 

In einigen Gemeinden und Städten sind die elternfinanzierten Geräte für einen Jahrgang, bzw. eine Klasse, durch die Fördervereine der Schulen mitfinanziert worden. Teilweise wurden diese Zuschüsse nur bedürftigen Kindern/Eltern gewährt. In einem Fall wurden Geräte zu 100 % durch einen Förderverein gezahlt, was nun dazu führt, dass keine weiteren Klassen ausgestattet werden können, da die finanziellen Mittel fehlen. Die befragten Gemeinde/Städte raten von der Bezuschussung im bisher angedachten Umfang ab.

 

Die Stadt Barmstedt gehört im Land zu einer der ersten Kommunen, die mit der 1:1 Ausstattung beginnen. Diese Vorreiterrolle, die den Schulstandort zukünftig attraktiver machen wird,  bringt jedoch leider auch einige große Problemfelder zu Tage: Es gibt keine Kostenregelung für BuT-Empfänger durch den Träger der Aufgabe (Bund). Regelungen im Bereich der Schulkostenbeiträge durch das Land fehlen ebenfalls. Unterstützungen der Kinder/Eltern bei der Anschaffung von iPads wird aufgrund der städtischen Haushaltslage von den Aufsichtsbehörden kritisch gesehen. Fördergelder für die Investitionen stehen in Milliardenhöhe bereit, bei der Finanzierung der Folgekosten ist der Schulträger auf sich allein gestellt.

 

Im Hinblick auf die aktuellen Rahmenbedingungen und der Erforderlichkeit von Haushaltskonsolidierung rät die Verwaltung von einer vollumfänglichen Bezuschussung im bisherigen Umfang ab.

 

Die Unterstützungsleistungen werden von der Kommunalaufsicht und dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises im Hinblick auf die Haushaltslage kritisch betrachtet. Derartige Bezuschussungen werden als freiwillige Leistungen der Stadt gesehen, die zwar im Sinne der Selbstverwaltungsgarantie möglich sind, jedoch im Falle eines unausgeglichenen Haushaltes oder bei Fehlbetragszuweisungen Kürzungen mit sich bringen. So wurde der Stadt mitgeteilt, dass die Kreditermächtigung um den investiven Zuschussbetrag des jeweiligen Haushaltsjahres gekürzt werden würde. Weiterhin würden bei der Berechnung der Fehlbetragszuweisung die anfallenden Abschreibungen und anfallende Begleitkosten bei der Ermittlung des Fehlbetrages heraus gerechnet (vgl. Niederschrift Stadtvertretung 30.03.2021).

 

Es fehlt eine Verteilungsmöglichkeit auf die Heimatgemeinden der auswärtigen SuS (Schulkostenbeiträge / Vereinbarungen). Eine sich daraus ergebene reine Bezuschussung von Barmstedter SuS führt zu einer erheblichen Ungleichbehandlung an den Schulen, da ein großer Teil der SuS aus anderen Gemeinden kommen. Der Bestand des Grundsatzbeschluss der Schulkonferenz des Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium ist  nach bisheriger Aussage dadurch gefährdet.

 

Zudem wird die Umsetzung der 1:1 Ausstattung im bisher vorgesehenen Umfang einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursachen.

 

Anmerkungen der Verwaltung zur Personalkapazität

 

Das Projekt wird mit einem Stellenanteil in Höhe von 0,75 Stellen bearbeitet. Die aktuelle Besetzung der Stelle erfolgt mit einem Stellenanteil von 0,5 Stellen. Bis zum ersten ausgegeben iPad müssen noch zahlreiche Fragen der Abwicklung geklärt und Vorbereitungen getroffen werden. Mit Blick auf die Umsetzung des Gesamtprojektes Digitale Schule ist die Personalkapazität überbeansprucht.

 

Nachfrage zu den Beschlüssen der Stadtvertretung am 30.03.2021

 

Der im Beschluss Nr. 8 bezeichnete Mietkauf wird als Variante Ratenkauf betrachtet. Ratenzahlungen werden gemäß dem Beschluss Nr. 9 für einen Zeitraum bis vier Jahren gewährt. Der Zuschuss für das iPad in Höhe von 100,00 € zum Ratenkauf soll sicherlich um den Zuschuss für Geschwisterkinder in Höhe von 125,00 € ergänzt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist in dieser Angelegenheit gemäß Beschluss der Stadtvertretung vom 30.03.2021 der Hautpausschuss der Stadt Barmstedt. Die eigentliche vorberatende Zuständigkeit liegt gemäß § 8c der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt bei dem Ausschuss für Kultur, Schule und Sport. Die abschließende Zuständigkeit liegt bei der Stadtvertretung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Konzept Elternfinanzierte iPads vom  27. April 2021
 

 

 

 

gez. Werner

Fachbereichsleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzept Elternfinanzierte iPads vom 27. April 2021 (247 KB)      
Stammbaum:
VO/2020-174   Digitalisierung der Schulen - Sachstand und Konzept für Schülergeräte   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2020-174-1   Digitalisierung der Schulen - Sachstand und Konzept für Schülergeräte   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-035   Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2021-035-1   Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-   FB 100 Steuerung und Marketing   Mitteilungsvorlage Barmstedt
VO/2021-035-2   Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung-   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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