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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Mi, 31.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:29 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 09.02.2010      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters über besondere Angelegenheiten      
Ö 5  
1. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
Enthält Anlagen
VO/2010-539  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a)      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtvertretung ausführlich geprüft und gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen.

b)      Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c)      Die Begründung wird gebilligt.

d)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Plan Auskunft verlangt werden kann.

e)      Die Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Pinneberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

   
    30.03.2010 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die Stadtvertretung möge beschließen:

 

a)      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtvertretung ausführlich geprüft und gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen.

b)      Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c)      Die Begründung wird gebilligt.

d)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Plan Auskunft verlangt werden kann.

e)      Die Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der  Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Pinneberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

a) – e):

 

Ja- Stimmen:              7             

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

   
    31.03.2010 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a)      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtvertretung ausführlich geprüft und gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen.

b)      Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c)      Die Begründung wird gebilligt.

d)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Plan Auskunft verlangt werden kann.

e)      Die Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der  Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Pinneberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis zu a) - e):

Abstimmungsergebnis zu a) - e):

Ja- Stimmen: 15             

Nein- Stimmen: 4             

Enthaltungen: 1             

Ö 6  
Aufstellung des B-Planes Nr. 67 a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss c) Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft
Enthält Anlagen
VO/2010-537  
Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
               

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