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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-539  

Betreff: 1. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt
Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
30.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
31.03.2010 
Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Auslegungsverfahren für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt ist seit dem 22. März 2010 abgeschlossen. Die Änderung wird aufgestellt für das ca. 1,95 ha große Gebiet südwestlich der Innenstadt und ist Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 67 südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee bzw. des Wellen- und Freibades am Rantzauer See. Die im Rahmen des Auslegungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind durch das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld soweit bearbeitet, dass eine Abwägung durch die städtischen Gremien erfolgen kann. Der Abwägungsvorschlag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a)      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtvertretung ausführlich geprüft und gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen.

b)      Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c)      Die Begründung wird gebilligt.

d)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Plan Auskunft verlangt werden kann.

e)      Die Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Pinneberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR09001_Abwaegung_100322 (66 KB)      

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