Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-537
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Sachverhalt:
Das Auslegungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet: „Seniorenwohnanlage“ südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee ist seit dem 20.02.2010 abgeschlossen, so dass die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vorhanden sind. Die im Rahmen des Auslegungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind durch das Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld soweit bearbeitet, dass eine Abwägung durch die städtischen Gremien erfolgen kann. Der Abwägungsvorschlag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Besonders dringlich ist diese Angelegenheit durch die Aussagen zum Überschwemmungsgebiet. Diese müssen nach jetzigem Stand überarbeitet werden. Die laufenden Untersuchungen zum Überschwemmungsgebiet der Krückau zeigen, dass der südlich Bereich (Südostrand des Flurstücks 29/2, nördlicher Teil des Flurstücks 31/5) gefährdet ist. Nach Ausweisung bzw. Sicherstellung des Überschwemmungsgebietes muss von einem Verbot für die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung baulicher oder sonstiger Anlagen sowie für die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche ausgegangen werden. Diese Ausweisung könnte im April diesen Jahres durch die Landesbehörden ausgesprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanlage südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.
b.1 Die Begründung wird gebilligt.
b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
c. Die Stadtvertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife/ den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 festzustellen
Aufgrund des § 22 GO waren kein / folgende Mitglieder des Bauausschusses / der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BAR08003_Abwaegung_100315 (213 KB) |
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