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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit  

Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:29 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2010-539 1. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt
Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Axel Schmidt trägt den Sachverhalt vor und führt aus, dass sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 30

Herr Axel Schmidt trägt den Sachverhalt vor und führt aus, dass sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 30.03.2010 ausführlich mit der Thematik befasst hat. Die Verwaltung hat den vorläufigen Beschlussauszug der gestrigen Sitzung als Tischvorlage verteilt. Er erklärt,  dass die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 67 südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfartallee bzw. des Wellen- und Freibades am Rantzauer See ist. Die im Rahmen des Auslegungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden vom Planungsbüro Maysack-Sommerfeld beurteilt, so dass die Abwägung durch die Stadtvertretung erfolgen kann. Herr Schmidt erklärt, dass alle Träger öffentlicher Belange auf die Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 67 verwiesen haben. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Überschwemmungsgebiet der Krückau. Herr Schmidt beantragt, gemäß Beschlussvorschlag des Bauausschusses zu beraten und zu beschließen.

Herr Helmut Welk teilt mit, dass sich die BALL-Fraktion durch die jüngsten Entwicklungen bestätigt fühlt und den Tagesordnungspunkten 5 und 6 nicht zustimmen wird. Eine Einbettung der Seniorenwohnanlage in den bestehenden Parkplatz, den Bauhof und die Feuerwehr ist nicht geeignet. In der Wohnanlage sollen 91 Heimplätze, eine Tagespflegeeinrichtung und eine Pflegestation zur häuslichen Pflege eingerichtet werden. Angesichts der geringen Größe des Grundstückes werden die Erfordernisse für derartige Anlagen nicht gewahrt. Herr Welk verweist außerdem auf einen Kartenausschnitt in der Barmstedter Zeitung, der die Größe des Überschwemmungsgebietes darstellt. Er bedauert, dass dieser Ausschnitt den Bausschussmitgliedern in der gestrigen Sitzung nicht vorlag. Nach dieser Abbildung liegt mindestens die Hälfte des Heimes im Überschwemmungsgebiet. Insofern fordert die Ball-Fraktion die Stadtvertretung auf, die Planungen zu überdenken.

Herr Peter Gottschalk erklärt, dass die FWB-Fraktion der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmen wird. An dem richtigen Standort wird eine attraktive Seniorenwohnanlage mit einem neuen Pflegekonzept entstehen. Die Seniorenwohnanlage kann langfristig wirtschaftlich betrieben werden. Der Planer hat versichert, dass die Seniorenwohnanlage nur zu einem kleinen Teil im Überschwemmungsgebiet liegt. Insofern ist fraglich, ob die Zeichnung in der Zeitung korrekt ist. Herr Gottschalk führt aus, dass die Umsetzung des Projektes mit einigen Schwierigkeiten verbunden aber machbar ist.

Herr Fredi Rode führt aus, dass die BALL-Fraktion wie immer gegen alles stimmt. Er wünscht sich von der BALL-Fraktion konstruktive Verbesserungsvorschläge, insbesondere für den Neubau der Seniorenwohnanlage.

 

Herr Jürgen Busse erläutert, dass den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern die Schwierigkeiten des Standortes in Bezug auf die Feuchtigkeit und den Schnitt des Grundstückes und den Standort der Feuerwehr von Anfang an bekannt waren. Er führt aus, dass die SPD-Fraktion der 1. Änderung des F-Planes und dem Satzungsbeschluss des B-Planes Nr. 67 zustimmen wird.

 

Bürgervorsteher Quell beantragt, über die einzelnen Punkt en bloc abzustimmen.

 

Es werden keine Einwendungen erhoben.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

a)      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtvertretung ausführlich geprüft und gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen.

b)      Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c)      Die Begründung wird gebilligt.

d)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Plan Auskunft verlangt werden kann.

e)      Die Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der  Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Pinneberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis zu a) - e):

Abstimmungsergebnis zu a) - e):

Ja- Stimmen: 15             

Nein- Stimmen: 4             

Enthaltungen: 1             

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