Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 09.02.2010 | ||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters über besondere Angelegenheiten | ||||||
Ö 5 | 1. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit | VO/2010-539 | |||||
Ö 6 | Aufstellung des B-Planes Nr. 67 a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss c) Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft | VO/2010-537 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanlage südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. b.1 Die Begründung wird gebilligt. b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
c. Die Stadtvertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife/ den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 festzustellen
Aufgrund des § 22 GO waren kein / folgende Mitglieder des Bauausschusses / der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. |
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30.03.2010 - Bauausschuss Barmstedt | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Stadtvertretung beschließt:
a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanlage südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee – als Satzung. b.1 Die Begründung wird gebilligt. b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
c. Die Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 ist nicht notwendig, daher wird auch keine Beschlußempfehlung gegeben.
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Bauausschusses / der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: a.) Ja- Stimmen: 7 Nein- Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
b.) Ja- Stimmen: 7 Nein- Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
c.) entfällt |
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31.03.2010 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanlage südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee – als Satzung. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. b.1 Die Begründung wird gebilligt. b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis zu a) und b): Ja- Stimmen: 15 Nein- Stimmen: 4 Enthaltungen: 1 |
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Ö 7 | Anfragen und Anregungen | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de