Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Bokel
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Niederschrift über die Sitzung vom 11.09.2008 | ||||||
Ö 3 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 4 | Haushaltspläne 2009 des Kirchenkreises Rantzau für die Kindertagesstätten Kirchenstraße und Küsterkoppel | VO/2008-188 | |||||
Ö 5 | Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2009 mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2007 bis 2012 | VO/2008-203 | |||||
Ö 6 | Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und Gasversorgung | VO/2008-192 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, die folgenden Bedingungen für die Abforderung eines Angebotes zum Abschluss der Wegenutzungsverträge.
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27.11.2008 - Finanzausschuss Bokel | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die folgenden Bedingungen für die Abforderung eines Angebotes zum Abschluss der Wegenutzungsverträge zu beschließen:
1. Abschluss von einheitlichen Konzessionsverträgen mit allen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen (Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn) 2. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei der Übernahme des Netzes erfolgt nicht (z.B. bei Gründung einer Netzgesellschaft) 3. Ein finanzielles Risiko der Gemeinden beim Betrieb des Netzes während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge ist ausgeschlossen. 4. Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge beträgt 5 Jahre, längstens 10 Jahre. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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03.12.2008 - Gemeindevertretung Bokel | |||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die folgenden Bedingungen für die Abforderung eines Angebotes zum Abschluss der Wegenutzungsverträge.
1. Abschluss von einheitlichen Konzessionsverträgen mit allen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen (Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn) 2. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei der Übernahme des Netzes erfolgt nicht (z.B. bei Gründung einer Netzgesellschaft) 3. Ein finanzielles Risiko der Gemeinden beim Betrieb des Netzes während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge ist ausgeschlossen. 4. Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge beträgt 5 Jahre, längstens 10 Jahre.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 7 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
Ö 8 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
N 9 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
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