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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Bokel  

Bezeichnung: Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Bokel
Gremium: Finanzausschuss Bokel
Datum: Do, 27.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Niederschrift über die Sitzung vom 11.09.2008      
Ö 3  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 4  
Haushaltspläne 2009 des Kirchenkreises Rantzau für die Kindertagesstätten Kirchenstraße und Küsterkoppel  
Enthält Anlagen
VO/2008-188  
Ö 5  
Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2009 mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2007 bis 2012  
Enthält Anlagen
VO/2008-203  
Ö 6  
Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und Gasversorgung  
VO/2008-192  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die folgenden Bedingungen für die Abforderung eines Angebotes zum Abschluss der Wegenutzungsverträge.

 

 

  1. Abschluss von einheitlichen Konzessionsverträgen mit allen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen (Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn)
  2. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei der Übernahme des Netzes erfolgt nicht (z.B. bei Gründung einer Netzgesellschaft)
  3. Ein finanzielles Risiko der Gemeinden beim Betrieb des Netzes während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge ist ausgeschlossen.
  4. Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge beträgt 5 Jahre, längstens 10 Jahre.

 

 

   
    27.11.2008 - Finanzausschuss Bokel
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die folgenden Bedingungen für die Abforderung eines Angebotes zum Abschluss der Wegenutzungsverträge zu beschließen:

 

1.                             Abschluss von einheitlichen Konzessionsverträgen mit allen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen (Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn)

2.                             Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei der Übernahme des Netzes erfolgt nicht (z.B. bei Gründung einer Netzgesellschaft)

3.                             Ein finanzielles Risiko der Gemeinden beim Betrieb des Netzes während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge ist ausgeschlossen.

4.                             Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge beträgt 5 Jahre, längstens 10 Jahre.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

   
    03.12.2008 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 8 - (offen)
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die folgenden Bedingungen für die Abforderung eines Angebotes zum Abschluss der Wegenutzungsverträge.

 

 

1.                             Abschluss von einheitlichen Konzessionsverträgen mit allen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen (Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn)

2.                             Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei der Übernahme des Netzes erfolgt nicht (z.B. bei Gründung einer Netzgesellschaft)

3.                             Ein finanzielles Risiko der Gemeinden beim Betrieb des Netzes während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge ist ausgeschlossen.

4.                             Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge beträgt 5 Jahre, längstens 10 Jahre.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Ö 7  
Grundstücksangelegenheiten      
Ö 8  
Mitteilungen und Anfragen      
N 9     Grundstücksangelegenheiten      
               

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