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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-192  

Betreff: Abschluss von Wegenutzungsverträgen für die Strom- und Gasversorgung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
27.11.2008 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
03.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die vor 20 Jahren mit der damaligen Schleswag AG abgeschlossenen Konzessionsverträge laufen am 31.08.2009 aus. Bereits im Jahr 2007, also zwei Jahre vor Vertragsablauf, ist das Auslaufen der Verträge im Elektronischen Bundesanzeiger durch die Firma Gekom für die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen bekannt gemacht worden.

 

Aufgrund der Ausschreibung im Elektronischen Bundesanzeiger sind folgende Interessenbekundungen eingegangen:

 

 

Gemeinde/

Versorger

Bokel

Brande-Hörnerkirchen

Osterhorn

Westerhorn

Eon-Hanse

Strom und Gas

06.12.2007

06.12.2007

06.12.2007

06.12.2007

Stadtwerke Barmstedt

Strom und Gas

20.08.2007

20.08.2007

20.08.2007

20.08.2007

Stadtwerke Elmshorn

Strom und Gas

02.07.2008

02.07.2008

02.07.2008

02.07.2008

BS/Energy Braunschweig

Strom und Gas

26.09.2007

18.12.2007

26.09.2007

Keine Interessenbekundung

 

 

Der von Eon-Hanse vorgelegte Wegenutzungsvertrag basiert auf einem Mustervertrag, der mit den kommunalen Spitzenverbänden, so auch dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag abgestimmt worden ist. Die Bewerbungsunterlagen der Eon-Hanse einschließlich der Verträge haben den Bürgermeistern zur Kenntnisnahme bereits vorgelegen.

Die übrigen Versorger haben bislang lediglich Ihr Interesse bekundet und warten auf eine Aufforderung zur Abgabe eines konkreten Angebotes.

 

Bei dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit einem anderen Versorger als der Eon-Hanse ist das Netz von der Eon-Hanse zu erwerben. Kaufpreis ist der Sachzeitwert, der dann zu ermitteln ist. Als Sachzeitwert gilt der Herstellungswert der Anlagen zum Übernahmezeitpunkt unter Berücksichtigung der bisherigen im Verhältnis zur betrieblichen Nutzungsdauer und des technischen Erhaltungszustandes der Anlagen. Vom Sachzeitwert werden die für das zu übertragene Netz erhaltene, noch nicht aufgelösten Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse abgesetzt.

 

Bei dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit einem anderen Versorger als der Eon-Hanse gibt es daher die folgenden Möglichkeiten:

 

  1. Die Gemeinde erwirbt das Netz und veräußert es an den Versorger.

 

  1. Die Gemeinde erwirbt das Netz und führt es in eine noch zu gründende Netzgesellschaft über. An dieser Netzgesellschaft kann sich sowohl die Gemeinde alleine, wie auch zusammen mit einem Netzbetreiber beteiligen.

 

 

Bei der Variante 2. muss die Gemeinde alleine oder mit dem zukünftigen Netzbetreiber das Kapital aufbringen bzw. finanzieren. Die Gemeinde erhält dafür Pachterlöse, die der Finanzierung des Netzes dienen können. Wenn die Pacht höher ist als die Finanzierungskosten (Zinsen) kann die Gemeinde zusätzliche Erlöse zu der bei allen Versorgern einheitlich festgelegten Konzessionsabgabe erhalten.

 

Allerdings:

Das Risiko des Netzbetriebes in Form von grösseren erforderlichen Investitionen verbleibt dann auch bei der Gemeinde.

 

 

Viele Gemeinden bedienen sich bei dem Auswahlverfahren der Firmen Gekom bzw. Kubus. Hier entstehen den Gemeinden Kosten für die Beauftragung der Durchführung des Auswahlverfahrens.

 

Die Stadtwerke Barmstedt haben mit Schreiben vom 27.10.2008 ihre Bewerbung zurückgezogen. Die Stadtwerke sehen keine gesicherte Wirtschaftlichkeit im Betrieb der Energienetze. Wesentlicher Grund hierfür sind erfahrungsgemäß unzureichende Informationen über den Zustand des Netzes und mögliche Netzkopplungspunkte. Eine Fortführung der Bewerbung würde unverhältnismäßig hohe und unkalkulierbare Risiken zu Lasten des Bewerbers nach sich ziehen.

 

Zur weiteren Abstimmung der Vorgehensweise hat kürzlich ein Dienstgespräch der Bürgermeister des Amtes Hörnerkirchen stattgefunden. Die Bürgermeister haben sich übereinstimmend dafür ausgesprochen, dass die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen gemeinsam die Voraussetzungen für den Abschluss der Wegenutzungsverträge definieren und auch nur Wegenutzungsverträge mit einem gemeinsam ausgewählten Bewerber abschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Verhandlungen über die Höhe der Konzessionsabgabe ausgeschlossen sind, da diese einheitlich von der Bundesnetzagentur festgelegt werden.

 

Folgende Voraussetzungen sollen im Rahmen des Auswahlverfahrens von den Gemeinden benannt werden:

 

 

  1. Abschluss von einheitlichen Konzessionsverträgen mit allen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen (Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn)
  2. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei der Übernahme des Netzes erfolgt nicht (z.B. bei Gründung einer Netzgesellschaft)
  3. Ein finanzielles Risiko der Gemeinden beim Betrieb des Netzes während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge ist ausgeschlossen.
  4. Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge beträgt 5 Jahre, längstens 10 Jahre.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die folgenden Bedingungen für die Abforderung eines Angebotes zum Abschluss der Wegenutzungsverträge.

 

 

  1. Abschluss von einheitlichen Konzessionsverträgen mit allen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen (Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn)
  2. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei der Übernahme des Netzes erfolgt nicht (z.B. bei Gründung einer Netzgesellschaft)
  3. Ein finanzielles Risiko der Gemeinden beim Betrieb des Netzes während der Laufzeit der Wegenutzungsverträge ist ausgeschlossen.
  4. Die Laufzeit der Wegenutzungsverträge beträgt 5 Jahre, längstens 10 Jahre.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

- entfällt -

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