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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn
Datum: Do, 02.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 20:14 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 19.12.2019  
SI/GVW/0046/19  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 7  
Mandatsniederlegung / Nachrückerfeststellung  
Enthält Anlagen
VO/2020-064  
Ö 8  
Nachwahl der Ausschüsse  
Enthält Anlagen
VO/2020-088  
Ö 9  
Haushaltsüberschreitungen nach 95 d GO im Haushaltsjahr 2019  
Enthält Anlagen
VO/2020-039  
Ö 10  
Spendenangelegenheiten 2019  
Enthält Anlagen
VO/2020-043  
Ö 11  
Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020-087  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde beschließt, ein Teilstück des Flurstückes 45 der Flur 2 in der Gemarkung Westerhorn für den B-Plan Nr. 13 „Dorfstraße“ als Ausgleichsfläche zu verwenden.

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

   
    02.04.2020 - Gemeindevertretung Westerhorn
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

  1. Die Gemeinde beschließt, ein Teilstück des Flurstückes 45 der Flur 2 in der Gemarkung Westerhorn für den B-Plan Nr. 13 „Dorfstraße“ als Ausgleichsfläche zu verwenden.

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 13  
Einwohnerfragestunden II (max. 15 Minuten)      
N 14     Vertragsangelegenheiten      
N 15     Grundstücksangelegenheiten      
N 15.1     Ankauf einer Fläche zur Regenrückhaltung      
Ö 16  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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