Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-087
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" ist in der Zeit vom 02. März 2020 bis zum 18. März 2020 eine erneute öffentliche Auslegung und die dazu gehörende erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB mit verkürzter Auslegungs- und Beteiligungsfrist durchgeführt worden. Weitergehende relevante Stellungnahmen im Nachgang zur regulär durchgeführten Auslegung und Beteiligung wurden nicht abgegeben.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Auslegung und der Beteiligung darauf hingewiesen, dass die erneute öffentliche Auslegung zeitlich verkürzt durchgeführt wird und dass Stellungnahmen nur zu den durchgeführten Änderungen / Ergänzungen abgegeben werden können. Im Hinblick auf die aktuelle Situation ist das Rathaus an den letzten 3 Tagen der Auslegung zwar geschlossen gewesen, eine Einsichtnahme wäre nach telefonischer Absprache aber jederzeit, auch auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft, möglich gewesen. Hierauf wurde in einer Bekanntmachung, die sowohl vor Ort als auch im Internet veröffentlicht worden ist, hingewiesen.
Vor dem Satzungsbeschluss ist nach Forderung der unteren Naturschutzbehörde die genaue Benennung für den erforderlichen Ausgleich des B-Planes Nr. 13 vorzunehmen. Die Gemeinde hat im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ein Flurstück im Winselmoor am sogenannten „60 Ruthendamm“ gekauft, das im Rahmen des genannten Verfahrens etwa zur Hälfte als Ausgleich für den Wegebau verwendet wurde. Dieses Flurstück bietet noch Restpotenzial für den Ausgleich des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde. Da es sich momentan um eine Wiese handelt, lässt es sich auf jeden Fall noch ökologisch aufwerten. Ein entsprechender Beschluss muss vor dem Satzungsbeschluss erfolgen.
Nach Beendigung der Auslegung und der Beteiligungsfrist für die Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro die endgültige Abwägungsunterlage erstellt sowie die B-Plan-Unterlagen aktualisiert, so dass einer abschließenden Beschlussfassung nun nichts mehr im Wege steht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde beschließt, ein Teilstück des Flurstückes 45 der Flur 2 in der Gemarkung Westerhorn für den B-Plan Nr. 13 „Dorfstraße“ als Ausgleichsfläche zu verwenden.
- Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn den B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Westerhorn für ein Gebiet in der "Dorfstraße" westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges / Heßberg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Planzeichnung
textliche Festsetzungen
Begründung
Kontakt & Öffnungszeiten
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