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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 30.07.2020  
SI/GVO/0053/20  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Sitzungskalender 2021  
Enthält Anlagen
VO/2020-245  
Ö 7  
Aktualisierung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
VO/2020-257  
Ö 8  
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn "östlich Kloster" für ein Gebiet an der Straße "Sackgasse", östlich der Straße "Kloster" und westlich des "Brückenkamps" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020-274  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet an der Straße „Sackgasse“, östlich der Straße „Kloster“ und westlich des „Brückenkamps“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Rellingen beauftragt worden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

   
    24.09.2020 - Gemeindevertretung Osterhorn
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss zum Veröffentlichen:


Für das Gebiet an der Straße „Sackgasse“, östlich der Straße „Kloster“ und westlich des „Brückenkamps“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Rellingen beauftragt worden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Herr Hagen Bohn hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 22 GO nicht teilgenommen.
 

 

Ö 9  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 10  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 11     Grundstücksangelegenheiten      
N 12     Vertragsangelegenheiten      
Ö 13  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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