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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn "östlich Kloster" für ein Gebiet an der Straße "Sackgasse", östlich der Straße "Kloster" und westlich des "Brückenkamps" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 11, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2020-274 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn "östlich Kloster" für ein Gebiet an der Straße "Sackgasse", östlich der Straße "Kloster" und westlich des "Brückenkamps"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Anwesenden werden zunächst unter Hinweis auf die Vorlage über die Planungen eines Grundstückseigentümers in der Straße Sackgasse und die Form des notwendig werdenden Bauleitplanverfahrens informiert. Für die Durchführung des Bauvorhabens soll ein vorhaben bezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser wird wie ein normales B-Plan-Verfahren in 2 Schritten beginnend mit dem Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligung und dem danach folgenden Entwurfs- und Auslegungsverfahren sowie einem abschließenden Satzungsbeschluss durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss ist insofern der erste notwendige Beschluss durch die Gemeindevertretung. Nach ausführlicher Diskussion wird der nachfolgende Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst:

 

 

 

 


Beschluss zum Veröffentlichen:


Für das Gebiet an der Straße „Sackgasse“, östlich der Straße „Kloster“ und westlich des „Brückenkamps“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Rellingen beauftragt worden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Herr Hagen Bohn hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 22 GO nicht teilgenommen.
 

 

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