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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-274  

Betreff: vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Osterhorn "östlich Kloster" für ein Gebiet an der Straße "Sackgasse", östlich der Straße "Kloster" und westlich des "Brückenkamps"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
24.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In der Gemeinde Osterhorn, Sackgasse / östlich Kloster sollen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) auf der ca. 0,2 ha großen landwirtschaftlichen Fläche „östlich Kloster / Flur 5, Flurstück 51“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im Westen und Norden grenzen Wohnbebauungen und ein ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb an. Im Norden, Osten und Süden befinden sich landwirtschaftliche Flächen und Betriebsstätten. Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Für die Verwirklichung dieses Vorhabens soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit 2 Beteiligungsschritten inklusive Umweltbericht gem. § 12 BauGB aufgestellt werden. Gegenstand eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die unmittelbare, objektbezogene Planung und Durchführung eines konkreten Bauvorhabens einschließlich der Herstellung notwendiger Erschließungsanlagen durch einen Vorhabenträger in enger Kooperation mit der Gemeinde. Zwingende Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Abschluß eines Durchführungsvertrages in einem gesonderten Beschluss durch die Gemeindevertretung. Er regelt beispielweise die inhaltliche und zeitliche Durchführungsverpflichtung auf Basis des VEP, mögliche Trägerwechsel und die Kosten zum Beispiel für eventuell entstehende Ausgleichsmaßnahmen

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet an der Straße „Sackgasse“, östlich der Straße „Kloster“ und westlich des „Brückenkamps“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Rellingen beauftragt worden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:


Der Gemeinde Osterhorn entstehen keine Kosten. Ein Durchführungsvertrag gemäß Baugesetzbuch ist abzuschließen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:


Lageplan des Geltungsbereiches

Lageplan des Geltungsbereiches, Luftbild

Vorentwurf der Planzeichnungen

Vorentwurf textliche Festsetzungen

 

 

 

gez. Dieckmann

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14.09.2020_Geltungsbereich BP04Ohorn (336 KB)      
Anlage 2 2 14.09.2020_Geltungsbereich BP04Ohorn_Luftbild (1385 KB)      
Anlage 3 3 OST20001_11003_Pläne_200811 (1236 KB)      
Anlage 4 4 OST20001_11004_Text_200811 (42 KB)      

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