Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-274
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Sachverhalt:
In der Gemeinde Osterhorn, Sackgasse / östlich Kloster sollen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) auf der ca. 0,2 ha großen landwirtschaftlichen Fläche „östlich Kloster / Flur 5, Flurstück 51“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Im Westen und Norden grenzen Wohnbebauungen und ein ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb an. Im Norden, Osten und Süden befinden sich landwirtschaftliche Flächen und Betriebsstätten. Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Für die Verwirklichung dieses Vorhabens soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit 2 Beteiligungsschritten inklusive Umweltbericht gem. § 12 BauGB aufgestellt werden. Gegenstand eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die unmittelbare, objektbezogene Planung und Durchführung eines konkreten Bauvorhabens einschließlich der Herstellung notwendiger Erschließungsanlagen durch einen Vorhabenträger in enger Kooperation mit der Gemeinde. Zwingende Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Abschluß eines Durchführungsvertrages in einem gesonderten Beschluss durch die Gemeindevertretung. Er regelt beispielweise die inhaltliche und zeitliche Durchführungsverpflichtung auf Basis des VEP, mögliche Trägerwechsel und die Kosten zum Beispiel für eventuell entstehende Ausgleichsmaßnahmen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet an der Straße „Sackgasse“, östlich der Straße „Kloster“ und westlich des „Brückenkamps“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
• Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Rellingen beauftragt worden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Finanzielle Auswirkungen:
Der Gemeinde Osterhorn entstehen keine Kosten. Ein Durchführungsvertrag gemäß Baugesetzbuch ist abzuschließen.
Anlage/n:
Lageplan des Geltungsbereiches
Lageplan des Geltungsbereiches, Luftbild
Vorentwurf der Planzeichnungen
Vorentwurf textliche Festsetzungen
gez. Dieckmann
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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