Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 04.06.2007 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Mitteilungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Umsiedlung des Aldi- und Edeka-Marktes auf der Fläche "An der Bahn" hier:Vorstellung der Planung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für den Bereich - nördlich AKN/östlich Nappenhorn/westlich Großendorfer Straße/südlich der Straße Am Wasserwerk hier:Vorstellung der Planung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für den Bereich - Meiereistraße/südwestlich Kuhberg/östlich Neue Straße/nördlich Königstraße hier: Auslegungsbeschluss im Zuge eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB | VO/2007-050 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet -Meiereistraße/ südwestlich Kuhberg/östlich Neuer Straße/nördlich Königstraße - und die Begründung dazu wird gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren), auf eine Umweltprüfung wird verzichtet, die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.
Planziel ist es, auf der betroffenen Fläche ein Areal für ein Einzelhandelsunternehmen, sowie die dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen und verkehrlich Anbindungen auszuweisen. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
In Vertretung:
(Schönfelder) Erster Stadtrat |
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04.06.2007 - Bauausschuss Barmstedt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - zurückgestellt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Bauausschuss schlägt mit 7 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme vor, eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Beteiligung der wichtigsten Fachbehörden vor der Beschlussfassung in der Stadtvertretung durchzuführen. Die Beteiligungen sollen möglichst noch vor der Sommerpause stattfinden. Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja- Stimmen: Nein- Stimmen: Enthaltungen:
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24.09.2007 - Bauausschuss Barmstedt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - zurückgestellt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.12.2007 - Bauausschuss Barmstedt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet -Meiereistraße/ südwestlich Kuhberg/östlich Neuer Straße/nördlich Königstraße - und die Begründung dazu wird gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren), auf eine Umweltprüfung wird verzichtet, die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.
Planziel ist es, auf der betroffenen Fläche ein Areal für ein Einzelhandelsunternehmen, sowie die dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen und verkehrlich Anbindungen auszuweisen. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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11.12.2007 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Stadtvertretung beschließt mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet Meiereistraße/ südwestlich Kuhberg/östlich Neuer Straße/nördlich Königstraße und die Begründung dazu werden gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren), auf eine Umweltprüfung wird verzichtet, die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.
Planziel ist es, auf der betroffenen Fläche ein Areal für ein Einzelhandelsunternehmen sowie die dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen und verkehrlichen Anbindungen auszuweisen. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. |
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Ö 8 | Gestaltung Spielplatz am Wasserwerk | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Grundstücksangelegenheiten/Dispense | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de