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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-050  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Barmstedt für den Bereich - Meiereistraße/südwestlich Kuhberg/östlich Neue Straße/nördlich Königstraße
hier: Auslegungsbeschluss im Zuge eines beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Stadtbauamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
04.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
24.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
10.12.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
11.12.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nach der Umsiedlung der Meierei im Jahre 2001 hat der Bauausschuss sich mehrfach mit einer Überplanung der Fläche beschäftigt. Mittlerweile gibt es ernsthafte Ansiedlungswünsche der Fa. Lidl, um auf der Fläche einen entsprechenden Einzelhandelsbetrieb zu eröffnen. Neben den notwendigen Flächen für den Marktbetrieb, soll auch eine eventuelle später zu bauende Straßentrasse vorgesehen werden, die zur Entlastung der Innenstadt, den Durchgangsverkehr im Nord-Süd-Bereich abfangen soll.

 

Durch die Änderung und Ergänzung des Baugesetzbuches 2007, können Bauleitpläne für Maßnahmen der Innenentwicklung gemäß dem neu geschaffenen § 13a BauGB, im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Danach kann sowohl auf die frühzeitigen Beteiligungen (Öffentlichkeit/Behörden), als auch auf die Umweltprüfung verzichtet werden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, im Zuge der Auslegung, eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, wenn möglich vor Beginn der tatsächlichen Auslegung. Aufgrund der Vornutzung und der Lage der Fläche, kann aus Verwaltungssicht jedoch auf eine Umweltprüfung verzichtet werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Barmstedt für das Gebiet -Meiereistraße/ südwestlich Kuhberg/östlich Neuer Straße/nördlich Königstraße - und die Begründung dazu wird gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.  Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Das  Verfahren erfolgt in Anlehnung an § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren), auf eine Umweltprüfung wird verzichtet, die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.

 

Planziel ist es, auf der betroffenen Fläche ein Areal für ein Einzelhandelsunternehmen, sowie die dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen und verkehrlich Anbindungen auszuweisen. Die Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

In Vertretung:

 

 

 

(Schönfelder)

Erster Stadtrat

Anlage/n:

Anlage/n:

Planunterlagen (werden nachgereicht)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan (371 KB)      
Anlage 2 2 B-Plan Legende (532 KB)      
Anlage 3 3 B-Plan Begründung (141 KB)      
Anlage 4 4 B-Plan Text (62 KB)      

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