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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen
Datum: Mi, 15.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung, Anträge auf Beratung einzelnerTagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 28.11.2013  
SI/FiAB/0008/13  
Ö 5  
Bericht der Ausschussvorsitzenden      
Ö 6  
Schmutzwassergebührensatzung      
Ö 7  
Aufhebung der gemeindlichen Ausschreibungs- und Vergabeordnung  
Enthält Anlagen
VO/2013-615  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die bestehende Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen aufzuheben und die des Amtes Hörnerkirchen anzuwenden. In der Annahme, dass die Wertgrenzen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung den Höchstsätzen bei den einzelnen Vergabearten entspricht, werden diese für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen übernommen.

   
    28.11.2013 - Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

 

Die Ausschussmitglieder stellen eine Beschlussfassung bis zur Gemeindevertretung zurück.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

   
    12.12.2013 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Herr Winter stellt den Antrag, den TOP 7 Aufhebung der gemeindlichen Ausschreibungs- und Vergabeordnung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (13)             

   
    15.01.2014 - Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufhebung der gemeindlichen Ausschreibungs- und Vergabeordnung nur zu beschließen, wenn die Gemeinde die Entscheidung über die Vergabeart behält und soweit bei der jeweiligen Vergabeart die rechtlich zulässigen Höchstgrenzen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

Ö 8  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 9  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 10     Stundungsangelegenheiten      
N 11     Vertragsangelegenheiten      
N 12     Grundstücksangelegenheiten      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse      
               

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