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Auszug - Schmutzwassergebührensatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Peter Knaak präsentiert die Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und gibt den Ausschussmitgliedern einen kurzen Überblick. Alle Fragen werden von ihm beantwortet und es schließt sich eine rege Diskussion an.
Ziel ist es, zukünftig zwei getrennte Satzungen vorzuhalten. Es ist beabsichtigt die Gebührensatzung von der Beitragssatzung abzutrennen.
Herr Richter bittet um die rechtliche Grundlage, weshalb eine Trennung vorgenommen werden muss (s. Anlage) und außerdem um ein Inhaltsverzeichnis vor dem § 1 der Satzung.
Der § 3 Abs. 4 Satz 1 muss lauten: …soweit nicht der Abzug nach Abs. 10 ausgeschlossen ist.
Die Anlage zu § 3 Abs. 9 fehlt.
Der § 4 Abs. 2 Satz 1 muss lauten: Der Wechsel des Gebührenschuldners ist der Gemeinde oder ihrem Beauftragten entsprechend § 8 Abs. 2 dieser Satzung schriftlich vom bisherigen und auch vom neuen Gebührenschuldner anzuzeigen.
Lt. Herrn Schütz muss es im § 3 Abs. 9 Satz 1 richtig heißen: Die Schätzung bzw. Festsetzung des Wasserverbrauchs nach Abs. 7 Satz 4 und Abs. 8 erfolgt unter Zugrundelegung…
Herr Ingwersen bittet den § 7 Abs. 3 Satz 1 zu berichtigen: Auf die mit Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzenden Benutzungsgebühren sind vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten,….
Herr Richter fordert, dass im § 9 Abs. 1 letzter Satz aufgenommen wird, dass die Gemeinde ausschließlich zum Zweck der Gebührenerhebung Daten speichern darf und auch nur auf Servern innerhalb Deutschlands.
Herr Knaak hebt den § 11 Inkrafttreten hervor. Mit Inkrafttreten der neuen Schmutzwassergebührensatzung tritt die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde vom 02. Dezember 2004, soweit sie Regelungen über Benutzungsgebühren (Abwassergebühr) trifft, außer Kraft.
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde vom 02. Dezember 2004 behält für alle anderen Bereiche wie z. B. Beiträge ihre Gültigkeit.
Nach kurzer Beratung einigen sich die Ausschussmitglieder auf die folgenden monatlichen Grundgebührensätze:
Wasserzähler bis 5 QN = 5,50 €,
Wasserzähler bis 6 QN = 8,00 €,
Wasserzähler bis 10 QN = 13,00 €.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem anliegenden Satzungsbeschluss mit den oben aufgeführten Änderungen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76