Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 20.06.2024 | SI/GVB/0003/24 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||||||
Ö 6 | Haushaltsüberschreitungen 2024 - erstes Halbjahr (30.06.2024) | VO/2024-241 | |||||||||
Ö 7 | Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2021 | VO/2024-221 | |||||||||
Ö 8 | Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2022 | VO/2024-223 | |||||||||
Ö 9 | Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2023 | VO/2024-288 | |||||||||
Ö 10 | Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024 | VO/2024-261 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bokel bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.253.879,21 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 411.594,21 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:
Variante 1 - Minimale Allgemeine Rücklage:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 949.506,22 €, 2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.796.716,32 €.
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil in Höhe von 83.598,71 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil in Höhe von 240.448,37 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.033.104,93 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.
Oder Variante 2 - Eigene Festlegung
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 1.186.882,77 €, 2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.559.339,77 €.
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO in voller Höhe der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.186.882,77 €) beläuft sich damit auf 22,98 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.
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04.09.2024 - Finanzausschuss Bokel | |||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bokel bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.253.879,21 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 411.594,21 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:
Variante 1 - Minimale Allgemeine Rücklage:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 949.506,22 €, 2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.796.716,32 €.
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil in Höhe von 83.598,71 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil in Höhe von 240.448,37 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.033.104,93 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.
Abstimmungsergebnis:
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12.09.2024 - Gemeindevertretung Bokel | |||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Gemeinde Bokel bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.253.879,21 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 411.594,21 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:
Minimale Allgemeine Rücklage:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 949.506,22 €, 2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.796.716,32 €.
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil in Höhe von 83.598,71 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil in Höhe von 240.448,37 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.033.104,93 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023. Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung | VO/2024-297 | |||||||||
Ö 12 | Ballfangzaun für den SV Hörnerkirchen - Antrag auf Zuschuss | VO/2023-104-1 | |||||||||
Ö 13 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 14 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||||||
N 15 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 16 | Vertragsangelegenheiten | ||||||||||
N 17 | Dörpstuv u. Sportlerheim: Modernisierung der Heizung und Erneuerung der Wärmeerzeugung | ||||||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||||||
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