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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Bokel  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
Gremium: Gemeindevertretung Bokel
Datum: Do, 12.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:44 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 20.06.2024  
SI/GVB/0003/24  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 6  
Haushaltsüberschreitungen 2024 - erstes Halbjahr (30.06.2024)  
Enthält Anlagen
VO/2024-241  
Ö 7  
Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2021  
Enthält Anlagen
VO/2024-221  
Ö 8  
Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2022  
Enthält Anlagen
VO/2024-223  
Ö 9  
Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2023  
VO/2024-288  
Ö 10  
Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024  
VO/2024-261  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bokel bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.253.879,21 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 411.594,21 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:

 

Variante 1 - Minimale Allgemeine Rücklage:

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 949.506,22 €,
 

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.796.716,32 €.

 

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil in Höhe von 83.598,71 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil in Höhe von 240.448,37 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.033.104,93 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.

 

 

Oder Variante 2 - Eigene Festlegung

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 1.186.882,77 €,
 

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.559.339,77 €.

 

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO in voller Höhe der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.186.882,77 €) beläuft sich damit auf 22,98 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.

 

   
    04.09.2024 - Finanzausschuss Bokel
    Ö 6 - (offen)
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bokel bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.253.879,21 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 411.594,21 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:

 

Variante 1 - Minimale Allgemeine Rücklage:

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 949.506,22 €,
 

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.796.716,32 €.

 

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil in Höhe von 83.598,71 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil in Höhe von 240.448,37 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.033.104,93 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

   
    12.09.2024 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bokel bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.253.879,21 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 411.594,21 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:

 

Minimale Allgemeine Rücklage:

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 949.506,22 €,
 

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.796.716,32 €.

 

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil in Höhe von 83.598,71 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil in Höhe von 240.448,37 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.033.104,93 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Ö 11  
Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen für Sport- und Jugendförderungsmaßnahmen sowie der Förderung kultureller Weiterbildung  
Enthält Anlagen
VO/2024-297  
Ö 12  
Ballfangzaun für den SV Hörnerkirchen - Antrag auf Zuschuss  
VO/2023-104-1  
Ö 13  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 14  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 15     Grundstücksangelegenheiten      
N 16     Vertragsangelegenheiten      
N 17     Dörpstuv u. Sportlerheim: Modernisierung der Heizung und Erneuerung der Wärmeerzeugung      
Ö 18  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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