Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-104-1  

Betreff: Ballfangzaun für den SV Hörnerkirchen - Antrag auf Zuschuss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, ClarissaBezüglich:
VO/2023-104
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Bokel Vorberatung
30.08.2023 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
07.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Bauausschusses am 04.05.2023 bzw. der Gemeindevertretung am 09.05.2023 wurde der Sachverhalt bereits diskutiert. Der SV Hörnerkirchen möchte für den Sportplatz an der Dörpstuv Bokel ein Ballfangnetz errichten. Grund ist der Schutz des angrenzenden neuen Wohngebietes des B-Planes Nr. 7. Wenn der Knick auf den Stock gesetzt wurde, ist die Gefahr besonders groß, dass Bälle über den Knick in die dort angrenzenden Gärten gelangen. Hierfür ist der Verein an die Gemeinde herangetreten und hat um einen Zuschuss gebeten. Es wurden bereits Angebote eingeholt.

 

In den Gremien wurde sich darauf geeinigt, dass bevor eine Entscheidung getroffen wird, zunächst mit den neuen Eigentümern des Grundstückes Nr. 5 gesprochen werden soll, ob aus ihrer Sicht etwas gegen die Errichtung eines Ballfangzaunes an dieser Stelle sprechen könnte. Ein Ballfangzaun kannmlichrm verursachen und auch die Optik ist Geschmackssache.

 

Es sollte ebenfalls geprüft werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich wird.

 

Nach Rücksprache mit den neuen Eigentümern des angrenzenden Grundstückes Nr. 5, die mit der Errichtung eines Ballfangzaunes einverstanden sind, sowie mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg, die mitteilte, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, kann erneut über den Sachverhalt beraten werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge: 

 

Bau- und Wegeausschuss // Kenntnisnahme // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung

 

Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 27 GO     


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dem SV Hörnerkirchen einen Zuschuss in Höhe von 13.800,- €r die Anschaffung eines Ballfangzaunes zu gewähren. Der außerplanmäßigen Auszahlung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2023 nicht vorhanden. Es handelt es sich um einen außerplanmäßige Auszahlung.

 

Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über Minderaufwand von dem Produktsachkonto 541010.092000.      

 


Anlage/n:

Stammbaum:
VO/2023-104   Ballfangzaun für den SV Hörnerkirchen - Antrag auf Zuschuss   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2023-104-1   Ballfangzaun für den SV Hörnerkirchen - Antrag auf Zuschuss   FB 400 Bauen und Umwelt   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner