Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-104-1
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Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Bauausschusses am 04.05.2023 bzw. der Gemeindevertretung am 09.05.2023 wurde der Sachverhalt bereits diskutiert. Der SV Hörnerkirchen möchte für den Sportplatz an der Dörpstuv Bokel ein Ballfangnetz errichten. Grund ist der Schutz des angrenzenden neuen Wohngebietes des B-Planes Nr. 7. Wenn der Knick auf den Stock gesetzt wurde, ist die Gefahr besonders groß, dass Bälle über den Knick in die dort angrenzenden Gärten gelangen. Hierfür ist der Verein an die Gemeinde herangetreten und hat um einen Zuschuss gebeten. Es wurden bereits Angebote eingeholt.
In den Gremien wurde sich darauf geeinigt, dass bevor eine Entscheidung getroffen wird, zunächst mit den neuen Eigentümern des Grundstückes Nr. 5 gesprochen werden soll, ob aus ihrer Sicht etwas gegen die Errichtung eines Ballfangzaunes an dieser Stelle sprechen könnte. Ein Ballfangzaun kann nämlich Lärm verursachen und auch die Optik ist Geschmackssache.
Es sollte ebenfalls geprüft werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich wird.
Nach Rücksprache mit den neuen Eigentümern des angrenzenden Grundstückes Nr. 5, die mit der Errichtung eines Ballfangzaunes einverstanden sind, sowie mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Pinneberg, die mitteilte, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, kann erneut über den Sachverhalt beraten werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Kenntnisnahme // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem SV Hörnerkirchen einen Zuschuss in Höhe von 13.800,- € für die Anschaffung eines Ballfangzaunes zu gewähren. Der außerplanmäßigen Auszahlung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2023 nicht vorhanden. Es handelt es sich um einen außerplanmäßige Auszahlung.
Eine Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über Minderaufwand von dem Produktsachkonto 541010.092000.
Anlage/n:
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