Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-221
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Sachverhalt:
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird dem Finanzausschuss Bokel zur Prüfung vorgelegt.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag in Höhe von 82.626,03 EUR aus.
Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Die Schlussbilanz der Gemeinde Bokel weist zum 31.12.2021 für die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 494.220,24 EUR aus.
Eine Deckung des Jahresfehlbetrages ist somit durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage möglich. Nach Umbuchung würde die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 411.594,21 EUR ausweisen und würde dementsprechend 18,26 % der Allgemeinen Rücklage (2.253.879,21 EUR) betragen.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 82.626,03 EUR durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu decken.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel der Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2021 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 82.626,03 EUR wird durch Umbuchung aus Ergebnisrücklage gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen.
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2021 inkl. Anlagen (1608 KB) | |||
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2 | Lagebericht 31.12.2021 (598 KB) |
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