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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:44 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel
VO/2024-261 Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kühl, Antonia
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Reimer trägt den Sachverhalt vor und erklärt die Vor- und Nachteile der jeweiligen Möglichkeiten einer Ausgleichsrücklagenbildung.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Bokel bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.253.879,21 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 411.594,21 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:

 

Minimale Allgemeine Rücklage:

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 949.506,22 €,
 

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.796.716,32 €.

 

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil in Höhe von 83.598,71 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil in Höhe von 240.448,37 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.033.104,93 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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