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Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Reimer trägt den Sachverhalt vor und erklärt die Vor- und Nachteile der jeweiligen Möglichkeiten einer Ausgleichsrücklagenbildung.
Beschluss:
Die Gemeinde Bokel bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.253.879,21 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 411.594,21 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:
Minimale Allgemeine Rücklage:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 949.506,22 €,
2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.796.716,32 €.
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil in Höhe von 83.598,71 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil in Höhe von 240.448,37 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.033.104,93 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 7 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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