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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-241  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2024 - erstes Halbjahr (30.06.2024)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Kühl, Antonia
2. Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
04.09.2024 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
12.09.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung und § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2024 sind in der Zeit vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

 

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

0,00 €

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00 €

 

 

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehrauszahlungen insgesamt
 

 

8.872,65 €

      davon sind Mehrauszahlungen durch Sollübertragungen innerhalb des Budgets entstanden (interne Buchung von einer Investitionsmaßnahme auf eine Andere im gleichen Budget):

 3.000,00 €

      davon sind Mehrauszahlungen durch zuständige Beschlussorgane entschieden worden:

5.872,65 €

damit sind noch genehmigungspflichtig:

 0,00

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

Zuständigkeiten:

 

Finanzausschuss Bokel / / Vorberatung

 

Gemeindevertretung Bokel / / Entscheidung

 


Beschlussvorschlag:

 

Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2024 (Stichtag 30.06.2024) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.

 


Anlage/n:

 

Haushaltsüberschreitungen 2024 erstes Halbjahr (30.06.2024)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsueberschreitungen 2024 Bokel (369 KB)      

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