Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 25.05.2022 | SI/GVBH/0065/22 | |||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Anfragen an die Verwaltung | ||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||||||
Ö 7 | Haushaltsüberschreitungen 2022 - Erstes Halbjahr (31.07.2022) | VO/2022-201 | |||||||||
Ö 8 | Sonderzahlung Wegeunterhaltungsverband Pinneberg | VO/2022-182 | |||||||||
Ö 9 | Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges hier: Abschließender Beschluss | VO/2022-251 | |||||||||
Ö 10 | Aufstellung einer Klarstellungssatzung für den Ortsteil Brande nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB hier: Satzungsbeschluss | VO/2022-252 | |||||||||
Ö 11 | Gemeinde- u. Kreiswahl am 14.05.2023, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss | VO/2022-254 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, der Verwaltung bis 30.09.2022, zwei wahlberechtigte Personen, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zu nennen. |
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20.09.2022 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen | |||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||
Beschluss: Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, gemäß §13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie der Gemeindewahlleiterin/stellv. Gemeindewahlleiter/in insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, der Verwaltung bis 30.09.2022, zwei wahlberechtigte Personen, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zu nennen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 12 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
Ö 13 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||||||
N 14 | Personalangelegenheiten | ||||||||||
N 15 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
Ö 16 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||||||
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