Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-251
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Sachverhalt:
Die Auslegung sowie die durchgeführte Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges fand in der Zeit vom 20. Juni bzw. 24. Juni bis einschließlich 25. Juli 2022 statt. Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4c Hauptsatzung und § 5 Geschäftsordnung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.]
Anlage/n:
1. Planzeichnung
2. Begründung + Umweltbericht
3. Abwägung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Planzeichnung (240 KB) | ||||
2 | 2. Begründung + Umweltbericht (1705 KB) | ||||
3 | 3. Abwägung (590 KB) |
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