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Auszug - Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges hier: Abschließender Beschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Jung verlässt den Raum aufgrund von Befangenheit gemäß § 22 GO.
Herr Winter erläutert die Vorlage.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 11 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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