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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges hier: Abschließender Beschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:31 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2022-251 Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges
hier: Abschließender Beschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Jung verlässt den Raum aufgrund von Befangenheit gemäß § 22 GO.

 

Herr Winter erläutert die Vorlage.


Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB r den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden hat die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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