Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-201
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Sachverhalt:
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.
Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich die Politik über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5er Konten) | Betrag in €uro |
Mehraufwendungen insgesamt | 0,00 € |
Finanzrechnung (7er Konten) | Betrag in €uro |
Mehrauszahlungen insgesamt |
12.976,30 € |
davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen: | 8.545,44 € |
davon sind Mehraufwendungen durch Sollübertragungen | 4.430,86 € |
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damit sind noch genehmigungspflichtig: | 0,00 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen // Kenntnisnahme
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen // Kenntnisnahme
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 31.07.2022!
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 31.07.2022 Brande-H. (197 KB) |
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