Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-201  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2022 - Erstes Halbjahr (31.07.2022)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
20.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.


Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der rgermeister mindestens halbjährlich die Politik über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

Mehraufwendungen insgesamt

0,00

 

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehrauszahlungen insgesamt
 

 

12.976,30

     davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

8.545,44

            davon sind Mehraufwendungen durch Sollübertragungen
             innerhalb des Budgets entstanden (interne Buchung von
             einer Investitionsmaßnahme auf eine Andere im gleichen
             Budget):

4.430,86

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen // Kenntnisnahme

Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen // Kenntnisnahme  


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 31.07.2022!

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Stichtag 31.07.2022 Brande-H. (197 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner