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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Bokel  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
Gremium: Gemeindevertretung Bokel
Datum: Do, 21.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35, 25364 Bokel

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 19.05.2022  
SI/GVB/0058/22  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 6  
Entsendung eines Vertreters für den Kreisnetzbeirat Pinneberg  
Enthält Anlagen
VO/2022-161  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b)Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-172  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme  abgegeben  haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu               setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

   
    20.07.2022 - Bau- und Wegeausschuss Bokel
    Ö 6 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben  ha ben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu               setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

 

Nein- Stimmen:

 

Enthaltungen:

 


 

   
    21.07.2022 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

 

Der TOP wird auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

   
    06.09.2022 - Bau- und Wegeausschuss Bokel
    Ö 6 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege ben  haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

   
    08.09.2022 - Gemeindevertretung Bokel
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 8  
Verlängerung der Nachtzeit bei der Straßenbeleuchtung  
VO/2022-177  
Ö 9  
Bau einer PV-Anlage auf dem Dach der "Dörpstuv"  
VO/2022-180  
Ö 10  
Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband Pinneberg  
Enthält Anlagen
VO/2022-181  
Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 12  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
N 13.1     Gestattungsvertrag      
N 14     Vertragsangelegenheiten      
Ö 15  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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