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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-172  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet südlich der "Seestraße" und der "Neel-Greve-Straße", westlich des Bokeler Sees und östlich des "Fasanenweges" sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Bokel Vorberatung
20.07.2022 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
21.07.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   
Bau- und Wegeausschuss Bokel Vorberatung
06.09.2022 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
08.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.02.22 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergab sich ein Planänderungsbedarf.

 

Der geänderte und erneut von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19.05.22 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ sowie die Begründung lagen erneut in der Zeit vom 17.06.2022 bis einschließlich 01.07.2022 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt. Hierbei wurde die Frist der Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt und darauf hingewiesen, dass nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.

 

 Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.

 

Aus den bei der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass der Bebauungsplan nun als Satzung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend beschlossen werden kann.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge: 

 

Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung

 

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokelr das Gebiet dlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme  abgegeben  haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu               setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanesr das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n

 

1. Planzeichnung

2. Text

3. Begründung

4. Abwägung

5. F-Planzeichnung

6. Schallgutachten

7. Artenschutzgutachten

8. Wasserwirtschaft

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Teil A - Planzeichnung (611 KB)      
Anlage 2 2 02a Teil B - Text (58 KB)      
Anlage 3 3 03a Begründung (3841 KB)      
Anlage 4 4 04 Abwägung (33 KB)      
Anlage 5 5 05 Anlage 1 - F-Plan (44 KB)      
Anlage 6 6 06a Anlage 2 - Schall (4250 KB)      
Anlage 7 7 06b Anlage 2 - Ergänzung Schall (2369 KB)      
Anlage 8 8 07 Anlage 3 - Artenschutz (1459 KB)      
Anlage 9 9 08a Anlage 4 - WWK (5348 KB)      
Anlage 10 10 08b Anlage 4 - Ergänzung WWK (6449 KB)      

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