Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-172
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Sachverhalt:
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.02.22 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 21.03.2022 bis einschließlich 21.04.2022 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergab sich ein Planänderungsbedarf.
Der geänderte und erneut von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 19.05.22 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ sowie die Begründung lagen erneut in der Zeit vom 17.06.2022 bis einschließlich 01.07.2022 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erneut durchgeführt. Hierbei wurde die Frist der Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt und darauf hingewiesen, dass nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den bei der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass der Bebauungsplan nun als Satzung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“ , verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der „Seestraße“ und der „Neel-Greve-Straße“, westlich des Bokeler Sees und östlich des „Fasanenweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n
1. Planzeichnung
2. Text
3. Begründung
4. Abwägung
5. F-Planzeichnung
6. Schallgutachten
7. Artenschutzgutachten
8. Wasserwirtschaft
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