Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-161
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Bokel ist neue Aktionärin der Schleswig-Holstein Netz AG. Als Aktionärin hat die Gemeinde einen Sitz im Kreisnetzbeirat Pinneberg. Die Belange der Gemeinde können durch den Amtsvorsteher, den leitenden Verwaltungsbeamten oder den Bürgermeister im Kreisnetztbeirat vertreten werden.
Als Aktionärin stehen der Gemeinde folgende Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten zu:
- Der Kreisnetzbeirat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher, die die Gemeinden des Kreises im Schleswig-Holstein Netzbeirat vertritt.
- In der Hauptversammlung haben die kommunalen Aktionäre eine gewichtige Stimme, denn die jeweils erforderliche Mehrheit für wichtige Beschlüsse beträgt 80% bei einem kommunalen Aktienanteil von aktuell bereits über 34%.
- Im Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vier von zwölf Sitzen für kommunale Aktionäre vorgesehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt Herrn…. in seiner Funktion als…..in den Kreisnetzbeirat Pinneberg zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Schreiben Schleswig-Holstein Netz AG
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Anlagen: | |||||
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1 | Netzbeirat (1553 KB) |
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Fax: 04123 681-260
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