Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-180
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Sachverhalt:
Folgender Gesetzentwurf wird von der Bundesregierung vorbereitet:
In der Drucksache 20/1630 des Deutschen Bundestages vom 02.05.2022 ist auf Seite drei folgender Absatz zu lesen:
…
Bei der Solarenergie wird der Ausbau hälftig auf Dach- und auf Freiflächenanlagen verteilt. Für die Dachanlagen werden die Rahmenbedingungen durch ein großes Bündel an Einzelmaßnahmen deutlich verbessert. Neue Dachanlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, erhalten wieder eine angemessene Förderung von bis zu 13,8 Cent/kWh. Dies reizt zugleich die optimale Ausnutzung der Dachflächen an. Die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze wird zunächst ausgesetzt und dann grundlegend neugestaltet; die kleinteilige Steuerung über den sog. "atmenden Deckel" entfällt. Sehr große Dachanlagen werden weiterhin über Ausschreibungen gefördert; die Ausschreibungsmengen und die Bagatellgrenzen für die Ausschreibungen werden angehoben.
Eine 15KwP Photovoltaikanlage erzeugt auf dem Süddach der Dörpstuv (30°) laut "Energieberatung Heizungswechsel" ca. 11.850 Kwh. Daraus ergibt sich dann ein jährlicher Einspeiseerlös von ca. 1.600,00 €. Weitere Dachflächen sind auf Ihre Eignung und den Ertrag zu prüfen.
Eine Nachfrage bei Herrn Prof. Dr.-Ing Hans-Hermann Sass bezüglich der Aufnahmefähigkeit des Dachstuhls ergab folgende Antwort:
"In der Statik sind die Lasten für PV oder Solarthermie berücksichtigt, insofern steht einer Installation von dieser Seite nichts im Weg.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO
)
Beschlussvorschlag:
Es wird grundsätzlich beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung von Vorplanungen und allen sonstigen Vorarbeiten zu beauftragen, um neben der ggf. notwendigen Solarthermieanlage auch eine möglichst große Photovoltaikanlage installieren zu können.
Anschluss der Anlage soll erst im Jahr 2023 erfolgen. (in Presseartikeln ist zu lesen, dass die neue Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ab 2023 gilt).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten sind in den Haushalt 2023 einzuplanen.
.]
Anlage/n:
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