Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Datum: Mi, 17.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretung und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 13.09.2021  
SI/GVBH/0055/21  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 7  
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen auf dem "Schümannhof", Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des "Kreuzweges", westlich der "Dorfstraße" und östlich der L112 "Barmstedter Straße" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021-333  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet des „Schümannhofes“ im Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des „Kreuzweges“, westlich der „Dorfstraße“ und östlich der L 112 „Barmstedter Straße“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.  Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Maßnahmen zur Schaffung sozial verträglicher Mietwohnungen in einem Teilbereich des Geltungsbereiches und

-          Die Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für den gesamten Geltungsbereich

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Brande-Hörnerkirchen beauftragt worden.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.  1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.  1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:


siehe oben

   
    17.11.2021 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 7 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. r das Gebiet des „Schümannhofes“ im Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des „Kreuzweges“, westlich der „Dorfstraße“ und östlich der L 112 „Barmstedter Straße“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.  Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Maßnahmen zur Schaffung sozial verträglicher Mietwohnungen in einem Teilbereich des Geltungsbereiches und

-          Die Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für den gesamten Geltungsbereich

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Brande-rnerkirchen beauftragt worden.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.  1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.  1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:


siehe oben

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

   
    17.11.2021 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. r das Gebiet des „Schümannhofes“ im Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des „Kreuzweges“, westlich der „Dorfstraße“ und östlich der L 112 „Barmstedter Straße“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.  Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Maßnahmen zur Schaffung sozial verträglicher Mietwohnungen in einem Teilbereich des Geltungsbereiches und

-          Die Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für den gesamten Geltungsbereich

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Brande-Hörnerkirchen beauftragt worden.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.  1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.  1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung bzw. nach den Bestimmungen des Plansicherstellungsgesetzes durchgeführt werden.
  2. Dem Abschluss eines Durchführungsvertrages mit dem Antragsteller wird zugestimmt.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:


siehe oben

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 8  
B-Plan Nr. 16 KiTa-Standort für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Änderung des Geltungsbereiches und Vorstellung des Konzeptes durch den Planer  
Enthält Anlagen
VO/2021-334  
Ö 9  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 10     Grundstücksangelegenheiten      
N 11     Grundstücksangelegenheiten hier: Ansiedlung einer Zahnarztpraxis      
N 12     Grundstücksangelegenheiten hier: Veränderung eines Kaufvertrages      
N 13     Bauanträge      
Ö 14  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner