Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen auf dem "Schümannhof", Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des "Kreuzweges", westlich der "Dorfstraße" und östlich der L112 "Barmstedter Straße" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretung und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
VO/2021-333 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen auf dem "Schümannhof", Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des "Kreuzweges", westlich der "Dorfstraße" und östlich der L112 "Barmstedter Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Nach einleitenden Worten und unter Hinweis auf die Vorlage von Herrn Bürgermeister Siegfried Winter stellt Herr Ralf Hoppe vom Planungsbüro Contextplan das Planvorhaben vor. Herr Hoppe informiert die Anwesenden darüber, dass dieser Bebauungsplan vorhabenbezogen aufgestellt werden soll. Bestandteile eines vorhabenbezogenen B-Planes sind neben den üblichen Unterlagen wie die Planzeichnung mit Text- und Legende, der Begründung und den notwendigen umweltrelevanten Unterlagen zusätzlich ein mit dem Antragsteller anzuschließender Durchführungsvertrag. In diesem Vertrag kann die detaillierte Durchführung des Vorhabens geregelt werden und die Gemeinde hat hier die Möglichkeiten zur Steuerung der Planungen.    


Beschluss:

 

  1. r das Gebiet des „Schümannhofes“ im Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des „Kreuzweges“, westlich der „Dorfstraße“ und östlich der L 112 „Barmstedter Straße“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.  Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Maßnahmen zur Schaffung sozial verträglicher Mietwohnungen in einem Teilbereich des Geltungsbereiches und

-          Die Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für den gesamten Geltungsbereich

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Brande-Hörnerkirchen beauftragt worden.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen

Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.  1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.  1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung bzw. nach den Bestimmungen des Plansicherstellungsgesetzes durchgeführt werden.
  2. Dem Abschluss eines Durchführungsvertrages mit dem Antragsteller wird zugestimmt.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:


siehe oben


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner