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Auszug - Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen auf dem "Schümannhof", Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des "Kreuzweges", westlich der "Dorfstraße" und östlich der L112 "Barmstedter Straße" hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach einleitenden Worten und unter Hinweis auf die Vorlage von Herrn Bürgermeister Siegfried Winter stellt Herr Ralf Hoppe vom Planungsbüro Contextplan das Planvorhaben vor. Herr Hoppe informiert die Anwesenden darüber, dass dieser Bebauungsplan vorhabenbezogen aufgestellt werden soll. Bestandteile eines vorhabenbezogenen B-Planes sind neben den üblichen Unterlagen wie die Planzeichnung mit Text- und Legende, der Begründung und den notwendigen umweltrelevanten Unterlagen zusätzlich ein mit dem Antragsteller anzuschließender Durchführungsvertrag. In diesem Vertrag kann die detaillierte Durchführung des Vorhabens geregelt werden und die Gemeinde hat hier die Möglichkeiten zur Steuerung der Planungen.
Beschluss:
- Für das Gebiet des „Schümannhofes“ im Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des „Kreuzweges“, westlich der „Dorfstraße“ und östlich der L 112 „Barmstedter Straße“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Maßnahmen zur Schaffung sozial verträglicher Mietwohnungen in einem Teilbereich des Geltungsbereiches und
- Die Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für den gesamten Geltungsbereich
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Brande-Hörnerkirchen beauftragt worden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung bzw. nach den Bestimmungen des Plansicherstellungsgesetzes durchgeführt werden.
- Dem Abschluss eines Durchführungsvertrages mit dem Antragsteller wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
siehe oben
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 8 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76