Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-333
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Sachverhalt:
Mit Antrag vom 20.11.2020 hat der Schümannhof die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Wohngebäudes für besondere Wohnformen auf dem Schümannhof im Kreuzweg in Brande-Hörnerkirchen beantragt. Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes mit mehreren Wohneinheiten, die bereits im kürzlich erstellten Ortsentwicklungskonzept als Maßnahme zur Schaffung bezahlbarer Mietwohnungen vorgeschlagen wurde. Der Bebauungsplan soll nach § 12 BauGB in vorhabenbezogener Form aufgestellt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus drei zwingend erforderlichen Elementen. Diese sind der Vorhaben- und Erschließungsplan, der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie der Durchführungsvertrag. Am 10.06.2021 hat sich die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen mit dem Antrag der Familie Schümann auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes befasst. Nach Besichtigung und Beratung wurde festgestellt, dass es sinnvoll ist, einen B-Plan über die gesamte Fläche zu erstellen und dem Antrag wurde zugestimmt. Nun kann als nächster Schritt der Aufstellungsbeschluss gefasst werden und das Bauleitplanverfahren damit eingeleitet werden. Verbunden damit ist die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und einer Öffentlichkeitsveranstaltung, die mit diesem Beschluss ebenfalls durchgeführt werden können.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen der Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet des „Schümannhofes“ im Kreuzweg 1 in Brande-Hörnerkirchen südlich des „Kreuzweges“, westlich der „Dorfstraße“ und östlich der L 112 „Barmstedter Straße“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Maßnahmen zur Schaffung sozial verträglicher Mietwohnungen in einem Teilbereich des Geltungsbereiches und
- Die Schaffung einer planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage für den gesamten Geltungsbereich
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein Planungsbüro aus Brande-Hörnerkirchen beauftragt worden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
siehe oben
Finanzielle Auswirkungen:
werden durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Anlage/n:
Lageplan Geltungsbereich
Antrag auf Aufstellung eines B-Planes
gez. Lichy
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 20.11.2020_Antrag Aufst vorhabenbezogener BP 17 (2411 KB) | |||
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2 | Geltungsbereich BrHoe_BP017 (347 KB) | |||
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3 | Luftbild Geltungsbereich BrHoe_BP017 (1534 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76