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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 16 KiTa-Standort für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Änderung des Geltungsbereiches und Vorstellung des Konzeptes durch den Planer  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretung und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
VO/2021-334 B-Plan Nr. 16 KiTa-Standort für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns, hier: Änderung des Geltungsbereiches und Vorstellung des Konzeptes durch den Planer
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Zunächst informiert Herr Bürgermeister Siegfried Winter die Anwesenden über den aktuellen Sachstand über den B-Plan Nr. 16 KiTa-Standort - der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen auch anhand der von der Verwaltung angelegten Vorlage. Der Aufstellungsbeschluss mit dem gesamten Plangebiet wurde am 10.06.2021 gefasst. Nach diesen einleitenden Worten stell Herr Ralf Hoppe vom Planungsbüro Contextplan die neueste Planunterlage vor. Insbesondere geht Herr Hoppe auf die bereits mit der Gemeinde abgestimmte Verkehrsführung und die Anordnung der Bauflächen / Baugrenzen auf dem Grundstück ein. Momentan wird durch das Ingenieurbüro Sass und Kollegen unter Betrachtung des weiteren Umfeldes das Entwässerungskonzept für den B-Plan Nr. 16 erarbeitet. Herr Uwe Dieckmann von der Verwaltung spricht noch einmal den derzeitigen Geltungsbereich an, der seines Erachtens aufgrund der neuesten Planungen mit KiTa und Mensa sowie den notwendigen Nebengebäuden noch einmal überarbeitet werden sollte. Herr Hoppe hält die Einplanung einer Feuerwehr auf dem Grundstück für bedenklich, da dann das wasserwirtschaftliche Konzept aufgrund des hohen Versiegelungsgrades noch einmal überarbeitet werden müsste. Die Festsetzungen können ohne Geschossflächen- und/oder Grundflächenzahlen vorgenommen werden. Dies ist bei Gemeinbedarfsflächen nicht notwendig.

 


Beschluss:

Das Konzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Planung soll weiterverfolgt werden, das wasserwirtschaftliche Konzept muss allerdings abgewartet werden, um die frühzeitige Beteiligung zeitnah zu starten.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
s.o.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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