Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Digitale Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Bekanntgabe unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse während der Sitzung des Ausschusses am 09.02.2021 | ||||||||||
Ö 5 | Niederschrift über die Sitzung vom 09.02.2021 | SI/SOZ/0048/21 | |||||||||
Ö 6 | Schulsozialarbeit hier: Gemeinsame Resolution bezüglich der Schulsozialarbeit | VO/2020-423 | |||||||||
Ö 7 | Aktueller Stand der Wartelisten | VO/2021-061 | |||||||||
Ö 8 | Kitareform hier: Umgang mit den Randzeiten | VO/2021-059 | |||||||||
Ö 9 | Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten ab 08/2021 | VO/2021-087 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt beschließt,
1. a) dass die Verpflegungskosten ab August 2021 wie bisher in allen Barmstedter Kindertagesstätten in Höhe von 60,00 € für das Mittagessen sowie in Höhe von 5,00 € je Zwischenmahlzeit pro Kind erhoben werden. Sofern eine Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Sachkosten eine günstigere Verpflegung anbieten kann, besteht die Möglichkeit einer geringeren Kostenerhebung.
oder
b) dass die Verpflegungskosten ab August 2021 in allen Barmstedter Kindertagesstätten in Höhe von _____ € für das Mittagessen sowie in Höhe von ______ € je Zwischenmahlzeit pro Kind erhoben werden. Sofern eine Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Sachkosten eine günstigere Verpflegung anbieten kann, besteht die Möglichkeit einer geringeren Kostenerhebung.
oder
c) dass die Verpflegungskosten ab August 2021 in allen Barmstedter Kindertagesstätten in der tatsächlichen Höhe für das Mittagessen sowie die Zwischenmahlzeiten pro Kind erhoben werden müssen. Zu den zu berücksichtigenden Kosten gehören Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Sachkosten.
oder
d) dass Verpflegungskosten nicht erhoben werden und diese durch den Defizitausgleich finanziert werden. (Kostenumfang ca. 260.000€)
2. a) Dem AWO-Antrag vom 17.03.2021 wird entsprochen. Die Zusatzkosten für die Verpflegung der Krippenkinder werden über den Defizitausgleich beglichen.
oder
b) Dem AWO-Antrag vom 17.03.2021 wird nicht entsprochen, die für die Verpflegung anfallenden Kosten müssen in die Gesamtkalkulation einfließen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
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11.05.2021 - Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt beschließt, dass die Verpflegungskosten ab August 2021 wie bisher in allen Barmstedter Kindertagesstätten in Höhe von 60,00 € für das Mittagessen sowie in Höhe von 5,00 € je Zwischenmahlzeit pro Kind erhoben werden. Sofern eine Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Sachkosten eine günstigere Verpflegung anbieten kann, besteht die Möglichkeit einer geringeren Kostenerhebung.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Dem AWO-Antrag vom 17.03.2021 wird entsprochen. Die Zusatzkosten für die Verpflegung der Krippenkinder werden über den Defizitausgleich beglichen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Kostenübernahme der digitalen Grundausstattung sowie der sanitären Anlagen in den Kitas Bahnhofstraße und Arche Noah | VO/2021-071 | |||||||||
Ö 11 | AWO Kita - Finanzierung des An- / Umbaus | VO/2021-089 | |||||||||
Ö 12 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
N 13 | Kita Bahnhofstraße - Sachstandsbericht zu den Arbeitsschutzmaßnahmen | ||||||||||
N 14 | Kita-Verträge | ||||||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
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