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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-059  

Betreff: Kitareform
hier: Umgang mit den Randzeiten
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
11.05.2021 
Digitale Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Kindergärten haben bisher zusätzlich zu den Kernzeiten Früh- und Spätdienste im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Elternwünsche angeboten. Mit Einführung der Kita-Reform gibt es keine Früh- und Spätdienste mehr.

Nach dem neuen Kitagesetz gibt es nun neben den Kernzeiten auch Randzeiten. Diese werden in „geförderte Randzeitengruppen“ und „flexible Randzeiten“ unterteilt.

 

Für „geförderte Randzeitengruppen“ erfolgt eine gruppenbezogene und für die „flexiblen Randzeiten“ eine kindbezogene Erstattung der Kosten durch den Kreis.

 

Der nachfolgenden Aufstellung kann der monatliche Erstattungsumfang für eine tägliche Betreuungsstunde im Rahmen einer „geförderten Randzeitengruppe“ entnommen werden. Die Erstattungsbeträge wurden den bisher tatsächlich geflossenen Erstattungen entnommen, sie fließen jedoch, je nach Konstellation der Kita, in unterschiedlicher Höhe:

 

Gruppenstruktur

Anzahl betreuter Kinder

Erstattungsbetrag

Krippe

 

 

Regel – Krippengruppe

mind. 6   -   max. 10

1.255,00 €

Kleine – Krippengruppe

Mind. 3   -   max.   5

   736,00 €

 

 

 

Elementar

 

 

Regel – Elementar-/Hortg.

Mind. 16   -   max. 22

1.047,00 €

Mittlere – Elementar-/Hortg.

Mind. 11   -   max. 16

   817,00 €

Kleine – Elementar-/Hortg.

Mind. 6     -   max. 11

   587,00 €

 

 

 

Natur- Elementar-/Hortg.

Mind. 9     -   max. 18

???

 

 

 

Familiengruppe

 

 

Familiengruppe

Mind. 11   -   max. 20

1.145,00 €

Kleine Familiengruppe

Mind. 6     -   max. 10

   573,00 €

 

Die Erstattungen für „flexible Randzeitengruppen“ erfolgen je Betreuungsstunde und Kind in Höhe von 136,00 € für Krippenkinder bzw. 55,00 € für Elementarkinder.

 

Für eine tägliche Betreuungsstunde in der „geförderten Randzeitengruppe“ fallen nach Abzug der Elternbeiträge Kosten für eine Krippengruppe in Höhe von ca.1.255,00 € und für eine Elementargruppe in Höhe von 1.047,00 € an.

 

Die Eltern müssen Elternbeiträge in Höhe von 7,21 € / Stunde für Krippenkinder und 5,66 € / Stunde für Elementarkinder leisten.

 

Für die Betreuung der Kinder ist es erforderlich, dass mindestens zwei Kräfte anwesend sind, sobald eine Gruppe betreut wird. Es müssen jeweils mehr Kräfte als Gruppen anwesend sein. Eine „flexible Randzeitengruppe“ zählt auch als Gruppe, insofern kann es geschehen, dass ein Kind von zwei Kräften betreut werden muss.

 

Am 03.03.2020 wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, dass die Randzeiten im Kitajahr 2020/2021 wie bisher in Verantwortung der Kitas nach dem Bedarf der Eltern angeboten werden dürfen.

 

Mit Stand der Abrechnung 03/2021 wurden in der Rasselbande sowie der Kita Bahnhofstraße flexible Randzeiten im Umfang von 1,25 Stunden bzw. 0,5 Stunden angeboten.

 

Der Vorlage liegt ein Schreiben des Kreises mit den Kriterien für die Aufnahme geförderter Randzeitengruppen bei.

 

Grundsätzlich wird Seitens der Verwaltung empfohlen, dass die Kitas mindestens Randzeitengruppen anbieten können, die den Kriterien des Kreises für Gruppenförderungen entsprechen.

 

Eine kleine Kita könnte Probleme haben, ausreichend Buchungen für eine „kleine geförderte Randzeitengruppe“ zu bekommen. Insofern könnten für diese Zeit lediglich die „flexiblen Randzeiten“, mit einer geringeren Kostenerstattung, angeboten werden. Gleiches gilt für außergewöhnliche Betreuungszeiten, wie bisher von 06.30 Uhr bis 07.00 Uhr. 

 

Es stellt sich somit die Frage, in wie weit dem Betreuungswunsch der Eltern entsprochen werden soll. 

 

Der Ausschuss sollte nun für die kommenden Kitajahre entscheiden, in welchem Umfang die Kitas Randzeitengruppen einrichten dürfen, bzw. für welche Gruppenkonstellationen die Kosten im Defizitausgleich übernommen werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Ausschuss für Jugend und Soziales.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dass

 

a) die Barmstedter Kindergärten ab dem 01.08.2021 Randzeitengruppen entsprechend des Bedarfes der Eltern bzw. der Kapazitäten der Kitas anbieten können.

 

b) die Barmstedter Kindergärten ab dem 01.08.2021 Randzeitengruppen anbieten können, sofern die Kriterien des Kreises für „geförderte Randzeitengruppen“ erfüllt werden.  

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die angeboten Randzeiten richten sich im Wesentlichen nach dem vorgehaltenen Personal. Dieses variiert, je nach Bezahlung der Kräfte.
Für die Frage der Randzeitenbetreuung schlägt die Größe der Gruppen zu Buche. Das Angebot der „flexiblen Randzeiten“ beinhaltet die geringste Kostenerstattung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Kriterien für die Aufnahme „geförderter Randzeitengruppen“, vom 17.12.2020
 

gez. Lichy

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kriterien für die Aufnahme von geförderten Randzeiten, 17.12.2020 (762 KB)      

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