Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-089  

Betreff: AWO Kita - Finanzierung des An- / Umbaus
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
11.05.2021 
Digitale Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
15.06.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Am 25.02.2021 hat die Stadtvertretung Barmstedt beschlossen, dass die Kita AWO Sternenhimmel erweitert werden soll, um eine Kinderbetreuung im Umfang von 5 Elementar- und 4 Hortgruppen zu ermöglichen. Für maximal zwei Jahre wird eine Kinderbetreuung in den Räumlichkeiten einer neuen Außenstelle sichergestellt.

 

Am 25.03.2021 fand ein Austausch zwischen dem Träger sowie der Verwaltung zur Klärung des weiteren Vorgehens statt. Hierbei wurde sich darauf verständigt, dass die AWO veranlasst, dass Pläne inklusiv Kostenschätzungen für den notwendigen Anbau erstellt werden. Hierbei erfolgt auch die Prüfung eines möglichen Anbaus in Form einer Modulbauweise.

 

Die Verwaltung hat den Auftrag erhalten, einen Beschluss zur Finanzierung des Anbaus einzuholen.

 

Wie bereits bekannt ist, stehen im ersten groben Konzept für die Sanierung und Erweiterung der AWO Kita Sternenhimmel Kosten in Höhe von 2,3 Mio. € zur Debatte.

 

In welchem Umfang Fördermittel fließen werden, ist derzeit noch nicht klar. Es ist unstrittig, dass 20 zusätzliche Krippenplätze geschaffen werden. Im Haupthaus der Kita wurden bisher 70 Elementarkinder betreut, künftig sollen 100 Elementarkinder betreut werden. Somit werden 30 neue Plätze geschaffen.

Im Gegenzug entfallen jedoch auch 30 Hortplätze und 40 Elementarplätze, die jeweils in der Außenstelle, der damaligen Übergangslösung untergekommen sind. Inwieweit sich die wegfallenden Elementarplätze auf die Förderung auswirken, ist derzeit noch unklar und wird seitens des Kreises bei Antragstellung geprüft.

 

Je neu geschaffener Gruppe können aus Mitteln des Kreises 51.140,00 € als Zuschuss bewilligt werden. Insofern stellt sich die Frage, wie viele Gruppen als neue Gruppe anerkannt werden.

 

Landesmittel fließen für Neubaumaßnahmen in Höhe von 22.000,00 € je neuem Platz bzw. 15.000,00 € je Platz, der durch Umbaumaßnahmen gesichert wird. In welcher Form die Förderungen gezahlt werden können, steht ebenfalls noch aus.

 

Eine unverbindliche Stellungnahme des Kreises zum möglichen Förderumfang wurde angefordert.

 

Ob die Finanzierung der Baumaßnahme durch die AWO oder durch die Stadt Barmstedt erfolgen soll, liegt in der Entscheidung der Stadt, die AWO würde beide Möglichkeiten tragen. Sofern die Finanzierung über die AWO läuft, wird eine vertragliche Verpflichtung zur Übernahme der Kreditkosten durch die Stadt eingefordert.

 

Nach Rücksprache mit dem FB Finanzen wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Baumaßnahmen durch die AWO finanzieren zu lassen. Die Maßnahme könnte dann über 25 Jahre durch den Defizitausgleich an die AWO rückfließen.

 

Bis einschließlich 2024 ist dieses Verfahren möglich. Ab 2025 fließen die SQKM Mittel voraussichtlich direkt an die Träger und diese sollen dann für den Kitabetrieb ausreichend sein.
In wie weit in den SQKM-Mitteln Kosten für die Immobilien vorhanden sind, lässt sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Kommentar oder aus Ausführungen des Landes herleiten. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass auch über 2024 hinaus die Zins- und Tilgungsleistungen für die Baumaßnahme separat übernommen werden müssen.

 

Sofern die Evaluation der Kitareform ab 2025 einen festen Betrag aus den SQKM-Mitteln für die Erstellung von Gebäuden bestimmt, muss dieser bei den Kreditkosten kostensenkend eingerechnet werden. Außerdem sollten SQKM-Mittel, die nicht für den laufenden Kitabetrieb benötigt werden, der Kreditfinanzierung zufließen.

Dieses Vorgehen wurde bereits müdlich mit dem AWO-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. besprochen.

 

Der Ausschuss sollte der Stadtvertretung nun eine Empfehlung zur Finanzierung der Baumaßnahme aussprechen. Da bisher noch keine abgestimmten Pläne und somit keine Kosten vorliegen, handelt es sich hierbei lediglich um die Finanzierungsform, nicht um die tatsächlichen Kosten.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt, die Baumaßnahmen für die Kita AWO Sternenhimmel über 25 Jahre durch den AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. zu finanzieren.

Die Kosten werden der Stadt über den Defizitausgleich in Rechnung gestellt. Ab 2025 sollen SQKM-Mittel, die nicht für den laufenden Kitabetrieb benötigt werden, zur Kreditfinanzierung herangezogen werden. Sofern ab 2025 bestimmte Beträge der SQKM-Mittel für Gebäudekosten benannt werden, sind diese ebenfalls für die Kreditfinanzierung zu verwenden.

 

Die Planungen für die Baumaßnahme sind mit der Stadt Barmstedt abzustimmen, Förderungen sind im höchstmöglichen Umfang in Anspruch zu nehmen.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Der Kostenumfang für die Baumaßnahme steht noch nicht abschließend fest. Der nicht durch Fördergelder entstehende Kostenanteil wird der Stadt über 25 Jahre durch den Defizitausgleich in Rechnung gestellt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine
 

 

 

 

gez. Lichy

Fachbereichsleitung

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner