Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-087
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Kitareform können Eltern für die Betreuung der Kinder lediglich zur Zahlung von Elternbeiträgen, Kosten für angemessene Verpflegung sowie für Ausflüge herangezogen werden.
Am 08.09.2020 hat der Ausschuss für Jugend und Soziales beschlossen, dass neben den Lebensmittel- auch die Personal- und Sachkosten in die Kalkulation für die Verpflegungskosten einfließen müssen. Die Kosten für die Eltern wurden auf 60,00 € für die Mittagsverpflegung und 5,00 € für die Zwischenmahlzeiten gedeckelt.
Nach einem Jahr sollte ein Rückblick sowie eine neue Beurteilung zur Erhebung der Verpflegungskosten erfolgen.
Die Kindertagesstätten haben im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Kalkulationen für die Erhebung der Verpflegungskosten zur Verfügung gestellt. Da die Jahresrechnungen 2020 noch nicht vorliegen, wurden die Kalkulationen zum Teil auf Grund alter Jahresrechnungen sowie auf Grundlage der Haushaltsplanungen erstellt.
Die Kalkulationen liegen dieser Vorlage bei. Lediglich die Kalkulation der Lütten Lüüd liegt noch nicht vor. Sie wird der Vorlage nach Erhalt nachträglich beigefügt.
Dem Grunde nach bestand das gesamte Kita-Jahr aus diversen Einschränkungen im Bereich des Kita-Alltags. Eine objektive Beurteilung zur Erhebung der Verpflegungskosten ist daher nur eingeschränkt möglich und nicht aussagekräftig.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, an dem Beschluss vom 08.09.2020 zur Erhebung der Verpflegungskosten im Umfang von 60,00 € für Mittagessen und 5,00 € für Zwischenmahlzeiten vorerst festzuhalten. Für die Planungssicherheit der Kindertagesstätten wäre es wünschenswert, wenn der Kostendeckel für einen längeren Zeitraum beschlossen werden würde, so dass die Kitas Vertragsabschlüsse mit den Eltern zeitnah nach der Platzvergabe vornehmen können.
Dieser Vorlage liegt ebenfalls ein Antrag der AWO vom 17.03.2021 bei, der die Übernahme der Zusatzkosten für die Verpflegung der Krippenkinder in der Außenstelle in der Gebrüderstraße beinhaltet.
Die Kalkulation geht von Zusatzkosten in Höhe von ca. 25.500,00 € aus. Im Rahmen der Verpflegungskalkulation werden bisher Kosten je Kind in Höhe von 60,00 € veranschlagt. Bei Fortführung der bisherigen Regelung müssten die Verpflegungskosten somit auf 65,00 € erhöht werden, wenn die Zusatzkosten nicht komplett durch den Defizitausgleich getragen werden würden.
Von den beantragten 25.500,00 € würden die Eltern lediglich 7.200 € (5,00 € / 120 Kinder x 12 Monate) als Eigenanteil leisten, so dass ein Restbetrag von 18.300,00 € über den Defizitausgleich beglichen würde.
Eine Entscheidung zum AWO-Antrag vom 17.03.2021 sollte ebenfalls getroffen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt. .
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt beschließt,
1.
a) dass die Verpflegungskosten ab August 2021 wie bisher in allen Barmstedter Kindertagesstätten in Höhe von 60,00 € für das Mittagessen sowie in Höhe von 5,00 € je Zwischenmahlzeit pro Kind erhoben werden. Sofern eine Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Sachkosten eine günstigere Verpflegung anbieten kann, besteht die Möglichkeit einer geringeren Kostenerhebung.
oder
b) dass die Verpflegungskosten ab August 2021 in allen Barmstedter Kindertagesstätten in Höhe von _____ € für das Mittagessen sowie in Höhe von ______ € je Zwischenmahlzeit pro Kind erhoben werden. Sofern eine Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Sachkosten eine günstigere Verpflegung anbieten kann, besteht die Möglichkeit einer geringeren Kostenerhebung.
oder
c) dass die Verpflegungskosten ab August 2021 in allen Barmstedter Kindertagesstätten in der tatsächlichen Höhe für das Mittagessen sowie die Zwischenmahlzeiten pro Kind erhoben werden müssen. Zu den zu berücksichtigenden Kosten gehören Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Sachkosten.
oder
d) dass Verpflegungskosten nicht erhoben werden und diese durch den Defizitausgleich finanziert werden. (Kostenumfang ca. 260.000€)
2.
a) Dem AWO-Antrag vom 17.03.2021 wird entsprochen. Die Zusatzkosten für die Verpflegung der Krippenkinder werden über den Defizitausgleich beglichen.
oder
b) Dem AWO-Antrag vom 17.03.2021 wird nicht entsprochen, die für die Verpflegung anfallenden Kosten müssen in die Gesamtkalkulation einfließen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Sofern an den bisherigen Höchstbeträgen festgehalten wird, treten keine Veränderungen ein.
Anlage/n:
2021.02.25 Rasselbande Berechnung Verpflegungskosten
2021.03.25 Diakonie Neuberechnung Verpflegungskosten
2021.04.21 AWO Sternenhimmel Verpflegungskalkulation
Küchenkonzept, Lütte Lüüd nachgereicht am 06.05.2021
2021.03.17 Antrag Kostenübernahme Catering und Reinigung „Kleiner Sternenhimmel“
Stellungnahme Elternvertretung Lütte Lüüd, Arche Noah, Bahnhofstraße; vom 05.05.2021
nachgereicht am 06.05.2021
gez. Lichy
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