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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten ab 08/2021  

Digitale Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2021-087 Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten ab 08/2021
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende stellt die Vorlage vor. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass im vergangenen Jahr durch die Corona-Pandemie kein einheitlicher Kitabetrieb stattfinden konnte. Verlässliche Zahlen für eine hinreichende Beurteilung der Verpflegungskosten konnten somit nicht vorgelegt werden.

 

Herr Kuberzig wird zusammen mit Herrn Gülck für eine einheitliche Kostenaufstellung eine Übersicht für die Kitas bereitstellen. Eine erneute Beratung zum Thema Verpflegungskosten sollte dann nochmals in einem Jahr erfolgen.

 

Nachdem eine Abstimmung zum Umgang mit den Verpflegungskosten erfolgt ist, beginnt eine Diskussion zum Kostenübernahmeantrag der AWO vom 17.03.2021. Durch die Auslagerung der Krippenkinder fallen zwangsläufig mehr Hauswirtschaftskosten an, als wenn die Verpflegung an einem Standort eingenommen werden kann.

 

Insofern bittet die AWO um Übernahme dieser Zusatzkosten.

Seitens der Verwaltung wird nochmals verdeutlicht, dass die Eltern der betreuten Kinder in der AWO bei Berücksichtigung der Zusatzkosten durch die Außenstelle für das Mittagessen 60,00 € statt 55,00 € zahlen müssten. Das Defizit der AWO würde sich demnach um 7.200,00 € reduzieren.


Beschluss:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt beschließt, dass die Verpflegungskosten ab August 2021 wie bisher in allen Barmstedter Kindertagesstätten in Höhe von 60,00 €r das Mittagessen sowie in Höhe von 5,00 € je Zwischenmahlzeit pro Kind erhoben werden. Sofern eine Kindertagesstätte unter Berücksichtigung der Kosten für Lebensmittel, der Personal- sowie der Sachkosten eine günstigere Verpflegung anbieten kann, besteht die Möglichkeit einer geringeren Kostenerhebung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  11

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:    0

 

 

Dem AWO-Antrag vom 17.03.2021 wird entsprochen. Die Zusatzkosten für die Verpflegung der Krippenkinder werden über den Defizitausgleich beglichen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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