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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Datum: Mi, 03.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 17.12.2020  
SI/GVBH/0052/20  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 7  
Überplanmäßige Ausgaben für die Entschlammung der Teichkläranlage  
VO/2021-022  
Ö 8  
B-Plan Nr. 15 "Wohnpark im Grünen" nördlich der "Steinstraße", nordöstlich der Kirche und westlich des "Kösterpool" hier: endgültiger Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020-375  
Ö 9  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges; hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021-036  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet des Abschnittes D/E des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinstraße/Osterhorner Weg“ östlich des Gewerbegebietes „Steinstraße“, nördlich der „Steinstraße“ und nordöstlich des „Osterhorner Weges“ soll eine 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 erfolgen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Umwandlung der bisher als GE-Gewerbeflächen festgesetzten Bereiche als MI-gemischte Bauflächen darzustellen..

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden des Königreichs Dänemark soll eine Ingenieurgemeinschaft aus Elmshorn beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Ausgelegung erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
 

s.o.

 

   
    03.03.2021 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss zum Veröffentlichen:

 

  1. Für das Gebiet des Abschnittes D/E des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinstraße/Osterhorner Weg“ östlich des Gewerbegebietes „Steinstraße“, nördlich der „Steinstraße“ und nordöstlich des „Osterhorner Weges“ soll eine 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 erfolgen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Umwandlung der bisher als GE-Gewerbeflächen festgesetzten Bereiche als MI-gemischte Bauflächen darzustellen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden des Königreichs Dänemark soll eine Ingenieurgemeinschaft aus Elmshorn beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 10  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 11  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 12     Grundstücksangelegenheiten hier: Zustimmung zu einem Grundstücksverkaufkaufvertrag      
N 13     Vorstellung des Konzeptes für den B-Plan Nr. 16      
N 14     Grundstücksangelegenheiten – weiteres Vorgehen Steinstraße 7      
Ö 15  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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