Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-036
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Sachverhalt:
Bereits im vergangenen Jahr hat sich die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen einstimmig dafür ausgesprochen, dem Antrag eines Investors zur Umwandlung des Abschnittes D/E im rechtsgültigen B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen in ein Mischgebiet stattzugeben. Nun soll der nächste Schritt im Bauleitplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss und des Beschlusses über die frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit genommen werden.
Zur Zeit ist der Bereich im rechtsgültigen B-Plan Nr. 10 als GE – Gewerbegebiet dargestellt. Trotz aller Bemühungen ist es den Eigentümern nicht gelungen, passende Gewerbetreibende für diesen Bereich zu akquirieren. Dadurch ist die Idee für die Umwandlung dieses Areals entstanden, da eine Bebauung als Mischgebiet den Ortsausgangsbereich ebenfalls positiv ergänzen bzw. abrunden würde.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet des Abschnittes D/E des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinstraße/Osterhorner Weg“ östlich des Gewerbegebietes „Steinstraße“, nördlich der „Steinstraße“ und nordöstlich des „Osterhorner Weges“ soll eine 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 erfolgen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Umwandlung der bisher als GE-Gewerbeflächen festgesetzten Bereiche als MI-gemischte Bauflächen darzustellen..
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden des Königreichs Dänemark soll eine Ingenieurgemeinschaft aus Elmshorn beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Ausgelegung erfolgen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
s.o.
Finanzielle Auswirkungen:
werden durch einen abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt.
Anlage/n:
- Lageplan mit Geltungsbereich
gez. Dieckmann
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BraH_BP_10_03Ae_Geltungsbereich (383 KB) | ||||
2 | BraH_BP_10_03Ae_Geltungsbereich Luftbild (1452 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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