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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 15 "Wohnpark im Grünen" nördlich der "Steinstraße", nordöstlich der Kirche und westlich des "Kösterpool" hier: endgültiger Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 03.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2020-375 B-Plan Nr. 15 "Wohnpark im Grünen" nördlich der "Steinstraße", nordöstlich der Kirche und westlich des "Kösterpool"
hier: endgültiger Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Bürgermeister Siegfried Winter erläutert den Anwesenden unter Hinweis auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage den Sachverhalt für den endgültigen Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Frau Svenja Kröger weist auf die Ihrer Meinung nach irreführende Festsetzung als allgemeines Wohngebiet hin. Allerdings wird hier über den Aufstellungsbeschluss beraten, in dem der Geltungsbereich entscheidend ist und man im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange abwarten kann.

 

 


Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet des „Wohnparks im Grünen“ nördlich der „Steinstraße“, nordöstlich der Kirche und westlich des „Kösterpool“ in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird der B-Plan Nr. 15 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser in einem Wohnpark entwickelt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich unter Hinweis auf die Durchführung des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13 b BauGB bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13 a Abs. 3 und § 13 b BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Stadtplanungsbüro in Rellingen beauftragt worden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll aufgrund der derzeitigen Situation online und in Form einer öffentlichen Auslegung unter besonderen hygienischen Anforderungen durchgeführt werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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