Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-375
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Sachverhalt:
Auf einem rund 13.000 qm großen Areal nördlich der „Steinstraße“, östlich der Kirchenstraße“ und westlich des „Kösterpools“ soll der B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen aufgestellt werden. Die Fläche soll einer Wohnbebauung für das Projekt „Wohnpark im Grünen“ zugeführt werden.
Planungsziel auf diesem Areal ist somit die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der
Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein „Allgemeines Wohngebiet“ für Einzelhäuser im Rahmen des o.a. Projekts entwickelt werden.
Die Landesplanungsbehörde wurde gemäß § 11 Landesplanungsgesetz bereits im Jahre 2017 über die Planungsabsichten der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen informiert und hat bestätigt, dass die Belange der Raumordnung durch die beabsichtigten Bauleitplanungen nicht berührt werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren nun ein weiteres Mal formell eingeleitet werden.
Über diese Bauleitplanung ist in den vergangenen Jahren mehrfach beraten worden und auch ein Aufstellungsbeschluss ist bereits mehrfach gefasst worden. Durch sich ständig ändernde Planungen wurde nun in einem abschließenden Gespräch mit dem Bürgermeister und weiteren an der Planung beteiligten Personen ein Plan erarbeitet, der nunmehr alle Besonderheiten berücksichtigt und in der Bauleitplanung in der vorgelegten Form durchgeführt werden soll. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit kann im nächsten Schritt sehr kurzfristig starten, da die Unterlagen bereits komplett fertiggestellt sind.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet des „Wohnparks im Grünen“ nördlich der „Steinstraße“, nordöstlich der Kirche und westlich des „Kösterpool“ in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird der B-Plan Nr. 15 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Darstellung als Wohnbauflächen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes soll aus dieser Fläche ein Allgemeines Wohngebiet für Einzelhäuser in einem Wohnpark entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich unter Hinweis auf die Durchführung des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13 b BauGB bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13 a Abs. 3 und § 13 b BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist bereits ein Stadtplanungsbüro in Rellingen beauftragt worden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll aufgrund der derzeitigen Situation online und in Form einer öffentlichen Auslegung unter besonderen hygienischen Anforderungen durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Lageplan Geltungsbereich
gez. Lange, stv. FBL
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76