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Auszug - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Abschnitt D/E "Steinstraße / Osterhorner Weg" östlich des Gewerbegebietes "Steinstraße", nördlich der Steinstraße und nordöstlich des Osterhorner Weges; hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Winter erläutert den Anwesenden unter Hinweis auf die Vorlage über den Sachverhalt zu diesem Thema. Der B-Plan Nr. 10 existiert bereits seit rund 25 Jahren und in diesem Bereich als Gewerbegebiet. In vielen Gesprächen unter anderem mit DESY wurde für dieses Gebiet geworben und kein Erfolg für die Ansiedlung von Betrieben erzielt. Brande-Hörnerkirchen scheint kein idealer Ort für Gewerbe zu sein. Aus diesem Grunde wird nun der Anlauf unternommen, diesen Bereich am Osterhorner Weg als Mischgebiet festzusetzen, damit sich hier neben einer Wohnbebauung nicht störendes Gewerbe ansiedeln kann. Herr Fischer weist darauf hin, dass im weiteren Bauleitplanverfahren an eine fußläufige Verbindung aus diesem Gebiet in das Gewerbegebiet Steinstraße gedacht werden soll.
Herr Albert Jung hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 22 GO nicht teilgenommen.
Beschluss zum Veröffentlichen:
- Für das Gebiet des Abschnittes D/E des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinstraße/Osterhorner Weg“ östlich des Gewerbegebietes „Steinstraße“, nördlich der „Steinstraße“ und nordöstlich des „Osterhorner Weges“ soll eine 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 erfolgen. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Planungsziel ist die Umwandlung der bisher als GE-Gewerbeflächen festgesetzten Bereiche als MI-gemischte Bauflächen darzustellen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden des Königreichs Dänemark soll eine Ingenieurgemeinschaft aus Elmshorn beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Verbindung mit dem Plansicherstellungsgesetz neben einer Veröffentlichung auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter „vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/ bauleitplanung“ durch eine öffentlich Auslegung erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 12 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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