Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 05.12.2017 | SI/GVO/0033/17 | |||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 7 | erneuter Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges | VO/2018-027 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die seinerzeit während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und beschließt erneut über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind bereits mit Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt worden.
2. Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung erneut über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Billigung der Begründung
Die Begründung wird ebenfalls erneut gebilligt.
4. Bekanntmachung
Der erneute Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Keine / Folgende Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen:
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07.02.2018 - Gemeindevertretung Osterhorn | |||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||
Beschluss:
Die seinerzeit während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und beschließt erneut über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind bereits mit Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt worden.
2. Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung erneut über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Billigung der Begründung
Die Begründung wird ebenfalls erneut gebilligt.
4. Bekanntmachung
Der erneute Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 8 | Aufstellung des B-Planes Nr. 14 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, hier: Beteiligung der Nachbargemeinden | VO/2018-028 | |||||
Ö 9 | Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, hier: Beteiligung der Nachbargemeinden | ||||||
Ö 10 | Kanalsanierung Osterhorn – Sachstandsmitteilung | ||||||
Ö 11 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
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