Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-027
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Sachverhalt:
Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße „Brückenkamp“ und östlich des „Osterhorner Weges“ ist bereits seit dem 15.09.2011 mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen worden. Aufgrund der fehlenden Genehmigung des zeitgleich geänderten gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtsbezirkes Hörnerkirchen wurde dieser jedoch bisher nicht rechtskräftig gemacht. Die Betriebshalle der ortsansässigen Firma auf dem Gelände des B-Planes Nr. 1 wurde nach § 33 BauGB unter Anerkennung der Bestimmungen des B-Planes seinerzeit genehmigt. Nun soll, ebenfalls im Rahmen der Bestimmungen des B-Planes, das Betriebsleiterwohnhaus errichtet werden. Eine entsprechende Bauvoranfrage liegt der Bauaufsicht des Kreises Pinneberg und der Gemeinde Osterhorn vor. Der Verfahrensstand nach § 33 BauGB wird allerdings von der Seite her nicht mehr anerkannt, da inzwischen zu viel Zeit vergangen ist. Aus diesem Grunde muss in Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde der Satzungsbeschluss durch die Gemeinde wiederholt werden, um wieder auf diesen Verfahrensstand zu kommen und den B-Plan endgültig rechtskräftig zu machen. In den Unterlagen ist der Umweltbericht enthalten und in der Abwägung sind auch keine Punkte mehr zu erledigen.
Ein B-Plan kann zwar gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB vor der Genehmigung des F-Plans bekannt gemacht werden, jedoch muss dann der B-Plan gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB genehmigt werden. Nun soll nach diesem Schritt die Genehmigung für die Änderung des Flächennutzungsplanes eingeholt und der B-Plan rechtskräftig gemacht werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn die Gemeindevertretung gem. § 28 GO
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Beschlussvorschlag:
1. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
Die seinerzeit während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und beschließt erneut über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros.
Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind bereits mit Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt worden.
2. Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung erneut über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Billigung der Begründung
Die Begründung wird ebenfalls erneut gebilligt.
4. Bekanntmachung
Der erneute Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Keine / Folgende Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Planunterlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Planzeichnung_textlFests_Osterhorn_B1 (1441 KB) | |||
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2 | Abwaegung_Osterhorn_B1 (141 KB) |
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