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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, hier: Beteiligung der Nachbargemeinden
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Ralf Henning informiert die Anwesenden anhand der erstellten Vorlage über die Bauleitplanung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen möchte mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 13 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung auf rund 30 Grundstücken für Einzel- und Doppelhäuser schaffen. Der ca. 4,6 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 "nördlich Rosentwiete / westlich Lindenstraße“ befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebiet von Brande-Hörnerkirchen. Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden und Nordwesten durch die Wohnbebauung und deren rückwärtigen Gärten entlang der Bahnhofstraße und des Wiesengrundes,
- im Nordwesten grenzt der Plangeltungsbereich an zwei Stellen direkt an die Bahnhofsstraße an,
- im Süden durch die Rosentwiete (Kreisstraße) mit südlich angrenzender Wohnbebauung und einer Gaststätte sowie
- im Osten durch die Lindenstraße (Landesstraße L 112) mit angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und dem Sportplatz.
In diesem Verfahrensschritt werden die Nachbargemeinden beteiligt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt die Bauleitplanung, die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis, Anregungen und Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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