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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 14 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, hier: Beteiligung der Nachbargemeinden
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Ralf Henning informiert die Anwesenden anhand der erstellten Vorlage über die Bauleitplanung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Die Gemeinde möchte mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 14 und der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Verbrauchermarktes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses schaffen.
Der ca. 1,06 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14" Lindenstraße/ Steinstraße“ liegt in der zentralen Ortslage des Gemeindegebiets von Brande-Hörnerkirchen.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch die Steinstraße (Landesstraße L 114), und im Anschluss daran durch Stellplätze und die Kirche (Kulturdenkmal),
- im Osten durch einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Rinderhaltung und landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Süden durch die Wohnbebauung an der Lindenstraße und Gartenflächen sowie
- im Westen durch die Lindenstraße (Landesstr. L 112) mit vorhandener Wohnbebauung.
Die denkmalgeschützte Kirche, der angrenzende landwirtschaftliche Betrieb sowie eingeschossige bis zweigeschossige Wohnbebauung in Kombination mit kleineren Gewerbebetrieben prägen den dörflichen Charakter dieses innerörtlichen Bereichs.
In diesem Verfahrensschritt werden die Nachbargemeinden beteiligt. Die Anwesenden werden anhand der Planunterlagen ausführlich über die einzelnen Planungen informiert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt die Bauleitplanung, die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet östlich der „Lindenstraße“ und südlich der „Steinstraße“ der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis, Anregungen und Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76