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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - erneuter Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2018-027 erneuter Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Bürgermeister Ralf Henning informiert die Anwesenden unter Hinweis auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage über den Sachverhalt. Da der Satzungsbeschluss über den B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn bereits vor rund 6 Jahren gefasst wurde und bisher nicht rechtskräftig wurde, muss der Beschluss erneuert werden, damit eine derzeit vorliegende Bauvoranfrage positiv beschieden werden kann. Nach § 33 BauGB kann eine solche Anfrage nur in einem begrenzten Zeitraum genehmigt werden. Die Gemeinde hält im Rahmen des B-Planes Nr. 1 und der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes auch weiterhin an ihren Planungen fest. Städteplanerisch und rechtlich hat sich an der Situation seitdem nichts geändert und eine Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes soll bei der Landesplanungsbehörde beantragt werden und der B-Plan rechtskräftig gemacht werden.

 

 


Beschluss:


1.  Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

Die seinerzeit während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und beschließt erneut über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros.

Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind bereits mit Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt worden.

 

2. Satzungsbeschluss

 

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung erneut über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn für den Bereich südlich der Straße Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Billigung der Begründung

 

Die Begründung wird ebenfalls erneut gebilligt.

 

4. Bekanntmachung

 

Der erneute Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB örtlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig
 

 

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