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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 5  
Aufstellung des B-Planes Nr. 13 "Rosentwiete" nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2017-363  
Ö 6  
Aufstellung des B-Planes Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße und Anpassung des Flächennutzungsplanes, hier: erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a, Abs. 3 BauGB
Enthält Anlagen
VO/2017-364  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der erneute Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 und der dazu gehörenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet östlich der „Lindenstraße“ und südlich der „Steinstraße“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Nach § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird und die Einholung der Stellungnahmen auf die Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.


 

 

   
    14.12.2017 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der erneute Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 und der dazu gehörenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet östlich der „Lindenstraße“ und südlich der „Steinstraße“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

Neuformulierung der textlichen Festsetzung II.4.2 und entsprechende Änderung in der Begründung: "In den in Teil A - Planzeichnung - gekennzeichneten Bereich mit der Bezeichnung B sind anstatt der festgesetzten Hecken (Festsetzung II.3.2) auch dicht berankte Zäune/Wände mit mindestens 1 Kletter- oder Schlingpflanze / lfm in einer Höhe von 2,50 - 3,00 m zulässig."

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Nach § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird und die Einholung der Stellungnahmen auf die Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.

 

Die Abstimmung für den Bau- und Wegeausschuss wird durch den Vorsitzenden, Herrn Jens Fischer, vorgenommen und führt zu folgendem Ergebnis:


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

   
    14.12.2017 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der erneute Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 und der dazu gehörenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet östlich der „Lindenstraße“ und südlich der „Steinstraße“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

Neuformulierung der textlichen Festsetzung II.4.2 und entsprechende Änderung in der Begründung: "In den in Teil A - Planzeichnung - gekennzeichneten Bereich mit der Bezeichnung B sind anstatt der festgesetzten Hecken (Festsetzung II.3.2) auch dicht berankte Zäune/Wände mit mindestens 1 Kletter- oder Schlingpflanze / lfm in einer Höhe von 2,50 - 3,00 m zulässig."

  

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Nach § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird und die Einholung der Stellungnahmen auf die Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig
 

 

Ö 7  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 9     Grundstücksangelegenheiten      
N 9.1     Beauftragung der Ingenieurleistungen für den Bau des Mischwasser-Entlastungskanals      
Ö 10  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BRA15001_11034_Planz_1000 (1283 KB)      
Anlage 2 2 BRA15001_11008_Begründung (2318 KB)      

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