Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 5 | Aufstellung des B-Planes Nr. 13 "Rosentwiete" nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | ![]() |
VO/2017-363 | ||||
Ö 6 | Aufstellung des B-Planes Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße und Anpassung des Flächennutzungsplanes, hier: erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a, Abs. 3 BauGB | ![]() |
VO/2017-364 | ||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
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14.12.2017 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
Neuformulierung der textlichen Festsetzung II.4.2 und entsprechende Änderung in der Begründung: "In den in Teil A - Planzeichnung - gekennzeichneten Bereich mit der Bezeichnung B sind anstatt der festgesetzten Hecken (Festsetzung II.3.2) auch dicht berankte Zäune/Wände mit mindestens 1 Kletter- oder Schlingpflanze / lfm in einer Höhe von 2,50 - 3,00 m zulässig."
Die Abstimmung für den Bau- und Wegeausschuss wird durch den Vorsitzenden, Herrn Jens Fischer, vorgenommen und führt zu folgendem Ergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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14.12.2017 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Neuformulierung der textlichen Festsetzung II.4.2 und entsprechende Änderung in der Begründung: "In den in Teil A - Planzeichnung - gekennzeichneten Bereich mit der Bezeichnung B sind anstatt der festgesetzten Hecken (Festsetzung II.3.2) auch dicht berankte Zäune/Wände mit mindestens 1 Kletter- oder Schlingpflanze / lfm in einer Höhe von 2,50 - 3,00 m zulässig."
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Nach § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird und die Einholung der Stellungnahmen auf die Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 7 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 8 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 9 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
N 9.1 | Beauftragung der Ingenieurleistungen für den Bau des Mischwasser-Entlastungskanals | ||||||
Ö 10 | Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse | ||||||
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | BRA15001_11034_Planz_1000 (1283 KB) | |||
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2 | BRA15001_11008_Begründung (2318 KB) |
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